Ich muss Bitte sagen

Berlin

Wollte heute in den Bus 140 mit der Wagennummer 8301 um 17.50 Uhr, (der Bus kam 45 Min. zu spät) an der Adelbert Ecke Waldemarstraße einsteigen, ich laufe an Krücken, meine Enkeltochter fragte, ob der Fahrer den Wagen absenken könnte, darauf hin wurde uns gesagt, wir haben "gefälligst" Bitte zu sagen sonst macht er hier mal gar nichts.

Ich sagte ihm, dass er doch wohl sieht, dass ich an Krücken laufe. Das interessiere ihn nicht, wir hätten ihn zu Bitten damit er den Bus absenkt.

Beim Aussteigen am Ostbahnhof wurde der Bus kurz abgesenkt und als ich versuchte auszusteigen wieder hoch gemacht, habe dafür auch 2 Zeugen.

Eigentlich mache ich keine Beschwerden, aber dieser Fahrer leistet sich öfters mal Sachen wo sich der normale Mensch fragt was das soll, z. B. im Letzten Herbst als ich mit einer Freundin deren Mutter und meiner Enkeltochter aus dem Garten kam, wir hatten 2 Einkaufswagen und eine Reisetasche dabei sowie einen Hundejogger, ich muss mit dem Hundewagen (ist wie ein Kinderwagen, nur für Hunde) hinten einsteigen, auch Linie 140 vom Ostbahnhof aus, er öffnete hinten die Tür und rief durch den ganzen Bus, wo wir mit unseren Sperrmüll-Transport hin wollten.

Der selbe Fahrer hat sich auch schon mal geweigert im letzten Winter einen Rollstuhlfahrer mitzunehmen.

Für alle Vorfälle gibt es Zeugen, leider weiß ich bei den letzten Zweien nicht mehr das Datum.

Meine Forderung an BVG Berlin:

Bessere Schulung des Fahrers im Umgang mit Kunden!

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Der Job eines Busfahrers ist der Fahrdienst und nicht der eines Erziehers.
Wenn er dann noch demütigende Machtspielchen betreibt, muß an seiner charakterlichen Eignung zur Personenbeförderung gezweifelt werden.
Solche Typen sollten wohl eher Müll- oder Fakalientransporte durchführen.

Die einzige Konsequenz kann hier nur sein: die BVG muss sich von derartigem Personal sofort trennen; es entstünde sonst der Eindruck, dass die BVG sich mit solch rüdem Verhalten identifiziert. Da zudem das Verhalten des Busfahrers Straftatbestände enthält (Beleidigung und Nötigung) wäre hier die Staatsanwaltschaft gefordert!

@F. M.
"Freunde und Verwandte zählen nämlich nicht als Zeugen"

Ist das neuerdings so? Könnten Sie mal Genaueres dazu sagen?

Also in Berlin da geht's ja zu. Bei uns in Wanne-Eickel wär sowas undenkbar. Undenkbar.

@3547973

Jetzt passen Sie mal gut auf, ja, Sie mangelhaft Informierter: Bei uns in Wanne-Eickel hat der öffentliche Personennahverkehr, also der nahe Verkehr zwischen Personen in der Öffentlichkeit, eine große Tradition.

Verwandte sind genauso zeugungsfähig wie alle anderen Mitbürger.

Auch in der Hauptstadt hat der öffentliche Personennahverkehr eine lange Tradition. Mit steigender Tendenz und zunehmenden Stoßzeiten.

Allerdings alles kein Grund für rüdes Verhalten und Machtspielchen, die mit der Verkehrssicherheit nichts zu tun haben.
Insbesondere, wenn jemand sowieso schon zu spät kommt und somit der reibungslosen Verkehr im Anschluß ggf. nicht mehr zu bewältigen ist.

Es lebe der kleine Unterschied!

Es gibt zwar ein Zeugnisverweigerungsrecht, aber kein Zeugungsverweigerungsrecht.
Es gibt zwar eine Zeugnispflicht, aber keine Zeugungspflicht (außer evtl. in Hochadel im MA).
Es gibt zwar ein Verkehrsrecht, aber kein Recht auf Verkehr.
Es gibt zwar eine Verkehrspflicht, aber keine Pflicht zum Verkehr.

Ein Schelm, wer arges dabei denkt.
Für sein Kopfkino ist jeder selber verantwortlich.