Wolf Kombitherme

Wolf GmbH
Mainburg

Unsere Wolf Gastherme CGB-K-20 wurde im Dezember 2007 in Betrieb genommen und funktionierte stets einwandfrei. Nun erschien heute Nachmittag die Meldung: Störung 024.

Der Einbau eines neuen Gebläses ist notwendig, wie ich schnell herausfinden konnte.

Bisher waren wir mit der Heizung rundum zufrieden. Aber von einer Heizung dieser Qualität hätte ich jedoch mehr Ausdauer, mindestens 10 Jahre beanstandungsfreie Nutzung erwartet.

Da wir sechs kleine Kinder haben, muss das Problem schnellstmöglich gelöst werden.

Im Wege der Kulanz bitte ich um Übernahme der Kosten für das neue Gebläse.

Mit freundlichen Grüßen

Alex Lorenz

Meine Forderung an Wolf:

Meine Forderung an Wolf GmbH: Ersatz des Gasgebläses wie in zahlreichen anderen Fällen bereits zugesagt

Antwort auf die Beschwerde vom 30.05.2014
Wolf GmbH

Abteilung: Kundenservice

30.05.2014 | 08:14 Uhr

Sehr geehrter Herr Lorenz,

die Firma Wolf GmbH kann materielle oder finanzielle Unterstützung nur an eingetragene Heizungsfirmen erstatten. Deshalb bitten wir Sie, Ihre Kulanzanfrage an den Installateur zu stellen. Seitens Wolf kann an den Endverbraucher keine finanzielle Auszahlung erfolgen. Die beschriebene Kostenbeteiligung kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn uns die ausgetauschten defekten Teile zur Verfügung gestellt werden und eine Überprüfung der behaupteten Mängel positiv verlaufen ist.

Sicherlich haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine Kostenbeteiligung nur dann anbieten können, wenn keine anderen Ursachen für den Ausfall verantwortlich waren.

Wir hoffen hiermit entsprechend informiert zu haben und bitten um Ihr Verständnis, dass die Firma Wolf GmbH nur mit eingetragenen Fachhandwerkern zusammenarbeitet und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

i. V. Sascha Mühl, Wolf Kundenservice

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Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.