Folgender Sachverhalt:
Im April letzten Jahres habe ich einen Gutschein geschenkt bekommen mit einem Wert von 149 € (Erlebnis-Box für große Jungs). In den unterschiedlichen Angeboten findet sich u. a. das "Renn Kart fahren in Wandlitz".
Da es mir letztes Jahr zeitlich nicht gereicht hat, wollte ich dieses Jahr den drei Jahre gültigen Gutschein einlösen. Aber auf der Webseite von Jochen Schweizer findet sich nunmehr das Angebot "Renn Kart fahren in Wandlitz" nicht mehr. Dafür gibt es aber ein vergleichbares Angebot "Renn Kart fahren in Templin" (ca. 50 km entfernt). Der wichtigste für mich erkennbare Unterschied besteht darin, dass das "Renn Kart fahren in Templin" 20 € teurer ist, also 169€ wenn man es als Einzelangebot bucht. Und in Wandlitz war die reine Fahrzeit 120 min (s. Screenshot) - in Templin nur noch 60 min!
Jochen Schweizer (Kunden-Service) macht es sich nun sehr einfach: das Angebot "Renn Kart fahren in Wandlitz" gäbe es nichts mehr und ich könne ja gegen 15 € Umtauschgebühr, sowie einer Zahlung von weiteren 20 € (Differenzpreis) das Angebot "Renn Kart fahren in Templin" buchen.
Es ist ja schon ärgerlich genug, dass das ursprüngliche Event in Wandlitz nicht mehr angeboten wird, aber damit kann ich leben, weil solche Änderungen gibt es nun einmal. Was ich aber absolut inakzeptabel finde, dass diese versteckte Preiserhöhung für ein vergleichbares Angebot noch zusätzlich mit einer Umtauschgebühr garniert wird. Dies betrachte ich als Abzocke beim Verbraucher.
Viele Angebote in der Erlebnis Box finden in Deutschland, Österreich, Schweiz und teilweise auch noch an mehreren Orten statt. Warum nun ausgerechnet Renn Kart fahren überhaupt nur einmal angeboten wurde (in Wandlitz) und nun ein vergleichbares Angebot aus der Erlebnis Box herausgenommen wird (und nur noch als teurere Einzelbuchung möglich ist - oder vielleicht in einer anderen teureren Erlebnisbox?), erschließt sich mir nicht. Außer mit dem Interesse, damit mehr Geld zu machen auf die eben beschriebenen Weise.
Bemerkenswert ist, dass diese Erlebnis Box derzeit noch unverändert verkauft wird. In dem Gutscheinbuch ist das Kart fahren in Wandlitz noch enthalten (s. Bild), im Internet aber nicht mehr. Festgestellt habe ich das, weil mir die Erlebnisbox am 26.5.14 aufgrund sich nicht ablösender Schutzfolie bei der Gutscheinnummer getauscht wurde.
Bestell-/Kundennummer: Belegnummer: 91806564
Meine Forderung an Jochen Schweizer:
Ich erwarte, dass ich diesen Event zumindest ohne Umtauschgebühr buchen kann. Ich kann mich noch damit einverstanden erklären, dass ich die 20 € Aufpreis bezahle.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 5
Nach meinem Dafürhalten müßte das Guthaben vollständig zurückgezahlt werden, wenn die gebuchte Leistung nicht mehr erbracht werden kann.
Hier dürfte ein Rücktrittsrecht gegeben sein.
Ratsam wäre dazu, sich die AGB des Veranstalters anzuschauen.
Nach den AGB sieht es schlecht für Sie aus. Es besteht kein Anspruch für eine bestimmtes Angebot aus der Box. Sie müssen ggf. auf ein andes Event ausweichen.
Die Rechtsberater, die diese AGB ausgearbeitet haben, sind gut.
Für die Firma.
In einer Box sind mehrere Angebote enthalten, es wurde also kein bestimmtes erworben.
Fällt eines der Angebote weg, greifen die AGB, nach der kein Anspruch auf ein gestimmtes Angebot in einer Box besteht.
Schauen Sie sich mal die Webseite und die AGB an.
So ist das nun einmal heutzutage in diesem, unserem Lande.
Der Ansch-. -. lauert überall.
Es wird voll - und zu Recht - darauf vertraut, daß kaum einer die AGB durchlist und womöglich noch versteht.
Zunächst einmal an alle die sich schon damit beschäftigt haben und alle die noch folgen werden - DANKE dass dieses Thema hier diskutiert werden kann. Ich glaube auch, dass meine rein juristisch betrachtete Position hier leider denkbar schlecht ist. Aber! Je mehr Leute hier sich auf diesen Thread irgendwie bemerkbar machen, umso mehr wird Jochen Schweizer zur Kenntnis nehmen müssen, dass ihr Verhalten nicht unbeobachtet und vor allem nicht ohne Reaktion bleiben wird. Ich bin weit davon entfernt hier als normaler Verbraucher gegenüber Jochen Schweizer einen Shitstorm loszutreten. Aber mein Rechtsempfinden wird hier nachhaltig gestört und da bleibt einem keine andere Möglichkeit, als dies irgendwie publik zu machen. Und je mehr Menschen merken, wie wenig sich Jochen Schweizer um die Zufriedenheit seiner Kunden kümmert, und demzufolge immer weniger Leute dieses Angebot annehmen werden, erst dann wird man dort ein Überdenken der bisherigen Position erreichen. Ich bin ja mal gespannt, ob ein Vertreter dieser Firma den Mut hat sich hier zu Wort zu melden.
Mir wurde per Direktkontakt der kostenfreie Umtausch angeboten. Das ist schön - warum dies aber der Kundenservice nicht direkt löst und warum erst die Eskalation über diese und eine andere Verbraucher-Plattform erfolgen muss, ist schade.
Dennoch, wenn jetzt die Versprechung des kostenfreien Umtauschs eingehalten wird, bin ich zufrieden. Und die Reaktion (s. u.) ist auch ok.
Antwort von Jochen Schweizer GmbH
Sie haben Recht: Wenn wir, bzw. unsere Erlebnispartner, nicht mehr das ursprünglich erworbene Erlebnis anbieten können, ist es eine Selbstverständlichkeit, Ihnen einen kostenlosen Umtausch anzubieten - und in Ihrem speziellen Fall auf eine Zuzahlung für das Erlebnis in Templin zu verzichten. Bitte senden Sie mir eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten und Ihrem Gutschein-Code an feedback@jochen-schweizer.de und ich veranlasse das notwendige.
Danke auch für den Hinweis hinsichtlich der Aktualität der Erlebnis-Box. Bei dem Gutscheinbuch handelt es sich um eine digitale Kopie des gedruckten Kataloges. Ich hoffe, Sie können nachvollziehen, dass gedruckte Informations- und Werbematerialien nicht ohne weiteres aktualisiert werden können.
Viele Grüße von
Dennis aus dem Jochen Schweizer Team