Ware per Vorkasse gezahlt, keine Antwort auf E-Mail-Nachfrage

E-maxx GmbH
Frankfurt a. M.

Bin wohl auch auf den Vorkassenbetrug reingefallen. Erst war ich skeptisch, hab dann aber doch am 20. Mai 2014 ne LCD Fernseher gekauft bzw. bezahlt und am 28. Mai die Statusänderung bezahlt erhalten. Auf meine frage per Mail, wann die Ware kommt, erhielt ich keine Antwort. Habe zweimal nachgefragt. Nix. Hat denn schon mal jemand ware oder Geld zurück erhalten?

Bestell-/Kundennummer: 606104

Meine Forderung an E-maxx-FFH.de:

Lieferung der gezahlten Wäre

Firmen-Antwort ausstehend seit 12 Jahren, 12 Tagen und 22 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Ich Streite mich auch Schon seit 1 Woche mit der Firma habe Widerruf eingelegt und habe nach 1 Woche die bestätigung bekommen das sie den widerruf erhalten haben mal schauen wann das Geld wieder zurück kommt

Grüße
Markus Mühlbacher

Ich habe eine Email erhalten, nachdem ich rechtliche Schritte angedroht
Habe. Die Firma hat mir geantwortet, dass das
Gerät zur Zeit nicht lieferbar ist und nachgeordert werden müsse. Man machte mir den Vorschlag eine Alternative anzubieten oder das Geld zurückzuüberweisen. Diese habe ich ausgeschlagen und bin vom Kauf zurückgetreten mit der Aufforderung das gezahlte Geld zurückzuüberweisen. Bislang kam weder Geld noch Reaktion. Ich habe eine letzte Frist zur Rückzahlung für den 20. Juni 2014 gesetzt sonst erstatte ich ohne weitere Ankündigung Strafanzeige und übergebe die Sache einem Anwalt.

Bislang keine Reaktion und keine Rückerstattung, obwohl ich dem Unternehmen meine bankverbindung bereits vor zwei Wochen mitgeteilt hatte. Sollte bis Ende der Woche kein geldeingang von e-maxx erfolgen, werde ich Strafanzeige erstatten und die Angelegenheit einem Anwalt übergeben.

Nein, es hat sich weiterhin nichts gerührt. Ich habe die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben und beschreite nun den Rechtsweg, da das Unternehmen keinerlei Reaktion zeigt.

Nach dem Versuch über meinen Anwalt durch eine letztmalige Frist mein Geld zurückzubekommen, wurde vor einigen Wochen die Zwangsvollstreckung eingeleitet. Aber wenn der firmenbeteiber, übrigens keine GmbH wie im Impressum angegeben, nicht zu fassen ist, werde nicht nur ich die überwiesenen Summen als Lehrgeld bezeichnen müssen. Die reclabox wird dabei nur als Plattform zum Erfahrungsaustausch dienen können, den Betrüger aber sicherlich auch nicht dazu bewegen können, Ware oder Geld rauszurücken.