laut meines Vertrages habe ich den letzten Abschlag am 03.03. in Höhe von 217 € zu zahlen. Ausservertaglich wurde dann ein weiteres Mal am 28.03. im Höhe von 217 € abgebucht. Auf meine telefonische Nachfrage hin. warum unangemeldet und im Vertag nicht berücksichtigt erneut abgebucht wurde kam die Erklärung von des Kundencenters der EVD. dass sie versehentlich nur 10 Abschläge verrechnet hätte. Vertragsbeginn war der 15.052013.Am 30.05. wurde mir für den restlichen Monat Mai und dem Monat Juni zusammen abgebucht in Höhe von 336 €. Ich habe den Bertag der am 28.03 abgebucht wurde dann in der Abbuchung gelassen. da ich ja laut ihrer Rechnung einen Bonus von 589€ und nach Schlussrechnung auch diesen Bertrag verechnet bekomme. Die Krönung der EVD. kam dann nach Ablauf des Verbrauchsjahres wird statt wie üblich eine Schlussrechnung erstellt, und dann Neubrechnung der Abschläge einfach noch eine Abbuchung vorgenommen am 02.06.. Auf mein telefonisches Nachfragen wurde gesagt das ja das neue Vertragsjahr beginnt und ich verpflichtet wäre auch dieser Zahlung nachzukommen. Also ich bin meiner Zahlung laut Vertrag und einer unzuläßigen Zahlung am 28.03. nachgekommen. Die Abbuchung am 02.06. habe ich zurückgehen lassen. und werde keine weiteren Zahlungen mehr nachkommen bis die von mir berechtigte Schlussrechnung mit Verechnung des Bonus und des Minderverbrauchs ihrersseits. Ansonsten werde ich eine Forderung an sSie zurücksenden durch Anwaltlichen Beistand. des Bertrages der ausservertraglich am 28.03. abgebucht wurde. und dann das auch ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Des weiteren habe ich einen Termin bei der Verbraucherzentrale gemacht. wo man ihnen umgehend Post und ein Hinweis auf die Einhaltung ihres Vertrages hinweist.
Mit freundlichem Gruss
S. Bartelborth
Bestell-/Kundennummer: 00020567
Meine Forderung an EVD EnergieVersorgung Deutschland:
Erstellung einer Schlussrechnung und Unterlassen von ausservertraglichen Abbuchung
Antwort auf die Beschwerde vom 04.06.2014
Sehr geehrte Frau Bartelborth,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir entschuldigen uns vielmals für die Ihnen entstandenen Umstände. Ein Mitarbeiter aus dem Kundenservice wird versuchen Sie telefonisch zu erreichen, um mit Ihnen Ihre offenen Fragen zu besprechen.
Kurz möchten wir Ihnen den Sachverhalt auch hier näher bringen:
Die Abbuchung vom 28.03.2014 wurde nicht vor dem 01.04.2014 vorgenommen, höchstwahrscheinlich sahen Sie eine sogenannte „pre notification“. Sollte allerdings tatsächlich vor Monatsbeginn abgebucht wurden sein, wären wir für einen Nachweis Dankbar um dies mit der betreffenden Bank zu klären.
Sie sind nunmehr im zweiten Belieferungsjahr, hierfür ziehen wir entsprechende Abschläge ein. Diese sind bis Ihre Schlussrechnung erstellt wurde identisch mit den Abschlägen aus dem ersten Belieferungsjahr. Ihre folgenden Abschläge werden mit Erstellung der Schlussrechnung angepasst und im entsprechenden Fall mit Ihrem Guthaben verrechnet.
Zur Erstellung der Schlussrechnung hat der Energieversorger nach §40 Abs. 4 EnWG bis zu 6Wochen nach Ende des Belieferungsjahres Zeit. D.h. in Ihrem Fall, das Sie Ihre Schlussrechnung für das erste Belieferungsjahr bis spätestens Kalenderwoche 28 erhalten werden. Liegt Ihre Schlussrechnung im Kundenbereich bereit, werden Sie darüber umgehend via E-Mail benachrichtigt. Mit dieser Schlussrechnung werden Sie ebenfalls über den neuen Abschlagsplan informiert.
Für Ihre Geduld und Ihr Verständnis, möchten wir uns bei Ihnen bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre EVD
kommentare und trackbacks 7
Laut meines Vertrages bin ich lediglich verpflichtet bei Unstimmigkeiten den Grundpreis in Höhe von 25,27€ zu entrichten dieses habe ich heute angewiesen womit ich meiner Zahlungspflicht bis zur endgültigen Schlussrechnung in vollem Unfang nachgekommen bin, Da die anderen Summen aus den eigentlichen Verbrauch berechnet werden, Und dieser Bertag wird erst durch die Jaherrechnung ermittelt, somit klnnen sie noch keine genauen Daten vorliegen haben. Desweitern gilt die Klausel mit den 4 bis 6 Wochen wenn Ihnen die Bstätigung des Netzbetreibers noch nich vorliegt aber diese Daten kiegen Ihnen schon seit Montag vor womit diese Klausel laut Vertrag wegfällt also gibt es keine Berechtigung mehr mir meine Jahresabrechung vorzuenthalten.
Man hatte mir zugesagt keine Kosten aufzuerlegen bis alles geklärt ist. Und zack wird die Rücklastschriftgebühr für win mir nicht zugestimmtes Lastschriftverfahren. Das ist nämlich laut der neuen SEPA Regelung nur noch mit original Unterschrift möglich. Aber ich habe nie eine Einzugsermächtigung per Post mit drr Bitte um unterschrieben zurückzusenden. Also habe ich auch keine Rücklastschriftgebühr zu übernehmen. Leute was macht ihr da keine Ahnung von rechtlichen Rahmenbedinungen. Mir reicht es echt.!
Die Reaktion von EVD ist nicht zufriedenstellend, im Gegenteil. Sie führt ihre altbekannte Hinhaltetaktik weiter. Und bürdet mir noch mehr Kosten auf.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Also der kundenservice sind echt sehr gut geschult für ihr unternehmen. sie zu meiner sachlage nix sagen. und auf die frage hin welchen aufgabenbereich ihnen zugeteilt ist, konnten sie mir keine auskunft geben. also ich arbeite auch und kann jedem klar beantworten was zu meinen aufgaben gehört. also das ist an inkompetenz schon nicht mehr zu toppen.
Meine abschlussrechnung wurde dank reclabox schnellestens erstellt. jetzt warte ich nur noch auf mein guthaben. aber ich bin jetzt guter dinge, da die beantwortung der e-mails schnellstens erfolgt
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst