Sehr geehrte Damen & Herren
unsere Wolf Heiztherme CGB- (K) - 20 wurde ende 2006 eingebaut. Nun wurde trotz regelmäßiger Wartung durch ein Fachbetrieb eine Störung angezeigt. Unsere Heizungswartungsfirma hat uns heute Morgen mitgeteilt das es sich um das Gasgebläse handelt was defekt ist.In den Internetforen habe ich erfahren das dies ein bekanntes Problem sein soll.
Obwohl die Gewährleistungszeit von 2 Jahren bereits überschritten ist (Inbetriebnahme Ende 2006), möchten wir Sie bitten, uns aus Kulanz zu helfen. Über eine positive Antwort würden wir uns sehr freuen.
mit freundlichen Grüßen
Klus
Meine Forderung an Wolf:
Erstattung des Ersatzteils
Antwort auf die Beschwerde vom 05.06.2014
Sehr geehrter Herr Klus,
die Firma Wolf GmbH kann materielle oder finanzielle Unterstützung nur an eingetragene Heizungsfirmen erstatten. Deshalb bitten wir Sie, Ihre Kulanzanfrage an den Installateur zu stellen. Seitens Wolf kann an den Endverbraucher keine finanzielle Auszahlung erfolgen. Die beschriebene Kostenbeteiligung kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn uns die ausgetauschten defekten Teile zur Verfügung gestellt werden und eine Überprüfung der behaupteten Mängel positiv verlaufen ist.
Sicherlich haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine Kostenbeteiligung nur dann anbieten können, wenn keine anderen Ursachen für den Ausfall verantwortlich waren.
Wir hoffen hiermit entsprechend informiert zu haben und bitten um Ihr Verständnis, dass die Firma Wolf GmbH nur mit eingetragenen Fachhandwerkern zusammenarbeitet und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
i. V. Sascha Mühl, Wolf Kundenservice
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Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.