Ich habe vor einigen Monaten über Amazon beim FDKShop einen Apple MacBook bestellt. Die 1079,00 Euro habe ich überwiesen und die Ware wurde auch verschickt. Allerdings war ich zu dem Zeitpunkt im Krankenhaus und konnte die Ware dann nicht persönlich annehmen. Der UPS-Lieferant hat das wertvolle Paket dann an meine Nachbarin (!) herausgegeben, welche auch die Annahme unterschrieben hat. Als ich dann das Paket bei dieser Nachbarin abholen wollte, sagte diese, sie hätte das Paket mit dem nächsten Postboten zurückgeschickt (ohne Quittung oder sonstigen Nachweis).
Jetzt sind MacBook und Ware weg und keine fühlt sich verantwortlich. Ich habe übrigens nicht den Auftrag erteilt, das Paket an meine Nachbarin zu geben, falls ich nicht da sein sollte. Ich bezweifle, dass ich von meiner Nachbarin je Geld oder Ware sehen werde und frage mich nun:
Wer kann verantwortlich gemacht werden? Muss nicht der Lieferant dafür haften? Warum muss ich jetzt in die Röhre gucken!
Ein Anwalt ist bereits eingeschaltet. Ich erwarte Kulanz!
Bestell-/Kundennummer: 1Z093R6R6849710497
Meine Forderung an UPS:
Rückerstattung oder Ware
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 10
So ärgerlich es klingt, aber die Nachbarin ist in Haftung. Deswegen nehme ich nur einzelne Pakete und nur für bestimmte Nachbarn an.
Jetzt kommt es darauf an, wie gut Sie sich mit Ihrer Nachbarin verstehen. Denn Sie müssten, wenn Sie eine Chance haben wollen, Ihr Geld wieder zu sehen, die Nachbarin wegen Unterschlagung anzeigen. Sofern Sie zweifelsfrei nachweisen können, das die Nachbarin das Paket tatsächlich entgegen genommen hat.
Aber so ein Paket angeblich ohne irgendeinen Nachweis zurück zu schicken, wie soll das gehen? Und warum will sie das Geld für die Retoure Sendung nicht von Ihnen wieder haben?
Wenn Sie als privater Verbraucher (nicht gewerblich) bestellt haben, trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Zustellung der Absender. Es lag in seinem Ermessen, eine Ersatzzustellung (hier die Nachbarin) auszuschließen oder zuzulassen.
Der Absender ist letztlich auch Vertragspartner des Paketdienstes.
Mit Ihrer Nachbarin muß sich folglich dann auch der Absender auseinander setzen.
Eben nicht, wer das Paket entgegen nimmt, haftet dafür, Ist Leider so, da derjenige der Unterschreibt, mit der Unterschrift auch den einwandfreien Zustand des Paketes bestätigt. So haftet der Unterschreiber auch für Beschädigungen am Paket. Hier ein sehr informativer Beitrag (letzte Seite) :
http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-23510/pakete-im-garten-geld-geklaut-wer-haftet-wenn-der-nachbar-die-sendung-annimmt_aid_661421.html
Der Ersatzempfänger haftet gegenüber den Absender, der Absender gegenüber den eigentlichen Empfänger.
Gibt es da Links zu den neueren Urteilen, das interessiert mich wirklich. Dies gilt wohl aber nur bei Verlust? Denn eine neure Reportage besagt, das bei Beschädigungen derjenige haftet der unterschreibt. Gut zu wissen, das da von der Rechtssprechung differenziert wird.
Eine neuere Reportage:
http://www.sat1.de/tv/akte/video/aerger-mit-dem-paketdienst-clip
Vielleicht auch noch interessant:
http://www.jurablogs.com/2012/09/21/widerrufsfrist-beginnt-zustellung-nachbarn-laufen
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
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