Ausfall Gasgebläse COB-15/20,8603047, seit 2005 dreimal!

Wolf GmbH
Mainburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserer DHH erbaut 2005 ist auch ihre Heizungsanlage eingebaut, innerhalb der Garantiezeit fiel die Heizung aus w/Gasgbläse defekt. Das neu eingebaute Ersatzteil

fiel 3 Jahre später wieder aus, sie verwiesen darauf, dass bei Ersatzteilen die Garantiefrist

nur 1 Jahr beträgt! Also zahlten wir selbst. Das war 2009, jetzt musste schon wieder

das Gebläse ersetzt werden, zuerst hatten wir gedacht, dies sei auf ein heftiges Gewitter

hier zurückzuführen und meldeten den Schaden von rd. 500,-- der Versicherung.

Diese lies jedoch das Gebläse prüfen und kam zu dem schluss, offensichtlich

normaler Ausfall. Innerhalb von 9 Jahren ist also 3x das Gebläse ersetzt worden, da wir noch andere Immobilien mit Viesmann Brennwert-Gasheizungen haben, die seit 7 Jahren anstandslos laufen, ist der regelmässige Ausfall Ihrer Gebläse kaum akzeptabel.

Kann ich oder mein Installateur, die Fa. Nelsen & Jänichen, Meerbusch Ihnen das hier vorliegende angebl. defekte Gebläse einmal zusenden zur Prüfung?

Bestell-/Kundennummer: ????

Meine Forderung an Wolf Heizungstechnik:

Beteiligung an den Gerätekosten von 363,92

Antwort auf die Beschwerde vom 06.06.2014
Wolf GmbH

Abteilung: Kundenservice

06.06.2014 | 10:31 Uhr

Sehr geehrter Herr Jaechel,

die Firma Wolf GmbH kann materielle oder finanzielle Unterstützung nur an eingetragene Heizungsfirmen erstatten. Deshalb bitten wir Sie, Ihre Kulanzanfrage an den Installateur zu stellen. Seitens Wolf kann an den Endverbraucher keine finanzielle Auszahlung erfolgen. Die beschriebene Kostenbeteiligung kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn uns die ausgetauschten defekten Teile zur Verfügung gestellt werden und eine Überprüfung der behaupteten Mängel positiv verlaufen ist.

Sicherlich haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine Kostenbeteiligung nur dann anbieten können, wenn keine anderen Ursachen für den Ausfall verantwortlich waren.

Wir hoffen hiermit entsprechend informiert zu haben und bitten um Ihr Verständnis, dass die Firma Wolf GmbH nur mit eingetragenen Fachhandwerkern zusammenarbeitet und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

i. V. Sascha Mühl, Wolf Kundenservice

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Nein, das defekte Gerät wird vom installateur
morgen an die Fa. Wolf zwecks prüfung und
evtl. kulanzregelung gesandt.

Mein Installateur erwartet noch ein Kulanzan-
gebot. Wir hatten das defekte Gebläse eingeschickt.

Noch nicht, Wolf wurde am 10.06. wunschgemäss das defekte Gebläse zugesandt, weder wir noch der installateur haben bisher eine reaktion über die prüfung erhalten.

Der installateur informierte mich gestern, dass die Fa. Wolff aus Kulanz die Kosten für das neue Gebläse erstatten wird. Damit
hätte sich die beschwerde erledigt.