Wir arbeiten tagsüber im 4. Stock eines modernen Mehrfamilienhauses mit gut funktionierendem Aufzug. Unsere Tür ist also auch für gehfaule oder gehbehinderte DHL-Zusteller mühelos erreichbar. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Sendungen, OBWOHL WIR ANWESEND SIND, entweder bei einer Partei im Parterre abgegeben (Pakete) oder in die Postfiliale zum Selbstabholen (Einschreiben) zurückgegeben werden. Dies passierte gerade erneut: Der Zusteller klingelt, wir antworten - und als nächstes finden wir einen Benachrichtigungsschein unten im Briefkasten, die Sendung könne abgeholt werden. Dies ist nicht akzeptabel.
Weiß jemand die Emailadresse der DHL-Beschwerdestelle? (Telefonisch fragt ein Computer nach der "Paketzustellnummer". Es geht aber nicht um den Einzelfall!)
Bestell-/Kundennummer: keine
Meine Forderung an DHL:
Anweisung an die lokalen Zusteller
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Versuchen Sie es einmal hier:
kundenservicekonzernleitung@deutschepost.de
Die von Ihnen geschilderten Vorfälle stellen Zuwiderhandlungen gegen die §§ 2 und 3 der Postuniversaldienstleistungsverordnung (PUDLV) dar.
http://www.gesetze-im-internet.de/pudlv/index.html
Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesnetzagentur.
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1432/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/verbraucher-node.html