12. Abschlasrechnung

Neuss

Zur Beschwerde Nr. 79559

Dieses Problem habe ich auch mitgemacht. Ich kann nur raten standhaft sein. ExtraEnergie schreibt wohl wofür die 12. Abschlagszahlung verwendet werden soll, aber nicht, dass man sie bezahlen muss. Die Anforderung der 12. Abschlagszahlung ist total unberechtigt und darf auf keinen Fall per Mahnung und Inkassobüro eingetrieben werden.

Meine Forderung an ExtraEnergie:

Keine 12. Abschlagszahlungen ohne Begründung anfordern bzw. eintreiben

Antwort auf die Beschwerde vom 18.06.2014
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

23.06.2014 | 06:46 Uhr

Sehr geehrter Herr Stührenberg,

wie wir Ihnen bereits per E-Mail mitgeteilt haben, sind Sie untermonatlich in Belieferung gegangen. Aus diesem Grund wurde Ihnen der Monat März 2013 in Rechnung gestellt. Eine tagesgenaue Abrechnung haben wir Ihnen mit Ihrer Schlussrechnung zukommen lassen. Das entstandene Guthaben haben wir Ihnen bereits überwiesen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Die Daten womit ExtraEnergie argumentiert, weichen vom Vertrag ab.

ExtraEnergie bringt jetzt Daten vor die mit der 12. Abschlagsrechnung nichts zu tun haben.
ExtraEnergie schreibt das der erste Monat ein Untermonat gewesen sei und der nicht zur Abschlagsrechnung herrangezogen würde. Erster Belieferungstag 08.03.13 Vertrag am 23.03.13 geschrieben. Hier waren inzwischen alle Daten vorhanden und nach diesem Vertrag habe ich mich gerichtet. ExtraEnergie weicht von diesem Vertrag ab und zieht andere Daten heran. Mit ExtraEnergie ist eine endgültige Lösung kaum vorstellbar. Einen neuen Energielieferant sich suchen ist die endgültige Lösung. Habe dieses bereits getan.