Sonderkündigungsrecht abgelehnt und fehlerhafte Abrechnung

Stromio GmbH
Kaarst

Mit einem undatierten Schreiben, welches uns am 16.12.2013 erreichte, wurden wir in Aufmachung eines "Werbeschreibens" beiläufig über eine Preiserhöhung zum 01.01.2014 informiert. Gesetzlich vorgesehen ist nebenbei angemerkt eine Vorlauffrist von 6 Wochen.

Gemäß § 41 EnWG nahm ich per Fax am 28.12.2013 von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, welches von Stromio unverständlicherweise abgelehnt wurde, mit Hinweis darauf, dass Stromio selbst keine Preiserhöhung vornehme, sondern lediglich vom Gesetzgeber vorgegebene Erhöhungen weitergebe. Trotzdem begründet dies aus meiner Sicht eindeutig ein Sonderkündigungsrecht, da Anbieter ja auch auf eine Weiterreichung der Erhöhungen verzichten können.

Zudem waren wir bereits mit Schreiben vom 11.06.2013 zur Ablesung des Zählerstandes zwischen dem 24. und 30.06.2013 aufgefordert worden, woraufhin wir auch am 30.06.2014 online den Stand an Stromio übermittelten. Diesen Stand ignorierte Stromio allerdings und schickte uns eine vom 28.06.2013 datierte Rechnung mit einem hoch gerechneten Zählerstand vom 27.06.2013. Dieser wich zwar nur geringfügig vom drei Tage später abgelesenen Wert ab, allerdings war Stromio nicht bereit, die somit falsch erstellte Rechnung zu ändern. Stromio hätte sich ja einfach nur an die selbst vorgegebenen Übermittlungsmodalitäten halten müssen.

Nach einigen Telefonaten mit frechen und unfreundlichen Mitarbeitern, z. B. Herrn L. (16.12.2013, 15:45 Uhr) habe ich mittlerweile den Eindruck, dass es sehr gut ist, dass wir nun zum 27.06.2014 gekündigt haben. Es macht eben doch nicht immer Sinn, die billigsten Einträge aus Suchmaschinen für Stromtarife vorbehaltlos zu übernehmen. Vernünftiger Service und Einhalten gesetzlicher Vorgaben sind auch nicht ganz unwichtig.

Ggf. werde ich diesen Sachverhalt auch noch der Bundesnetzagentur zur Kenntnis geben.

Bestell-/Kundennummer: 121820400

Meine Forderung an Stromio:

Entschädigung von 50 Euro

Antwort auf die Beschwerde vom 19.06.2014
Stromio GmbH

Abteilung: Kundenservice

19.06.2014 | 14:20 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Durch die Verweigerung des Sonderkündigungsrechts sind uns deutlich höhere Stromkosten entstanden, als dies bei einem günstigeren Anbieter der Fall gewesen wäre. Insofern haben wir einen tatsächlich eingetretenen, finanziellen Schaden. Eine Entschädigung von 50 Euro ist dagegen noch günstig für Stromio.

Heute erreichte uns zudem vom Netzbetreiber die Mitteilung, daß wir bereits am 25.06.14 den Zählerstand ablesen sollen, also genau wie im letzten Jahr zwei Tage zu früh! Stromio scheint nicht dazu gelernt zu haben. Aus diesem Grund ist die Beschwerde nicht gelöst und ich werde demnächst den Vorfall an die Bundesnetzagentur abgeben. Bezüglich des Schadens werde ich einen Rechtsanwalt beauftragen.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst

Dieses Vorgehen - Ignorieren von Kündigungen - ist von Herrn Varol hinlänglich bekannt - Schlichtungsstelle einschalten hilft!