Neukundenbonus trotz Fälligkeit noch nicht ausbezahlt

Neuss

Vom 01.06.2013 bis zum 31.05.2014 wurde ich von Extraenergie im Rahmen des Pakettarifes „Extrastrom 12 Paket 2200“ mit Energie beliefert. Im Antragsformular wurde mir ein Bonus von insgesamt 134,50 Euro zugesagt, welcher gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen, Ziffer 7.3 nach Ende des ersten Belieferungsjahres, also am 01.06.2014, fällig wurde.

Am 02.06.2014 mahnte ich deshalb per E-Mail die Auszahlung an und setzte Extraenergie dazu unter erneuter Angabe meiner Kontonummer eine Frist bis zum 20.06.2014, welche allerdings fruchtlos verstrichen ist. Als Antwort bekam ich am 02.06.2014 per E-Mail lediglich eine Eingangsbestätigung und am 03.06.2014 eine weitere E-Mail mit allgemeinen Informationen, in welcher aber keine Aussage gemacht wurde, ob und ab wann eine Auszahlung erfolgt.

Meinen Zählerstand hatte ich online angeben, bevor ich die Auszahlung anmahnte.

Bestell-/Kundennummer: 1506641

Meine Forderung an ExtraEnergie:

Zügige Bonusauszahlung und Zahlung von Verzugszinsen ab dem 21.06.2014

Antwort auf die Beschwerde vom 23.06.2014
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

24.06.2014 | 12:19 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

wie wir Ihnen bereits per E-Mail mitgeteilt haben, sind wir auf eine Verifizierung Ihres Zählerstandes seitens des zuständigen Verteilnetzbetreibers angewiesen.

Sobald uns diese vorliegt, können wir Ihre Schlussrechnung erstellen. Selbstverständlich werden wir Sie diesbezüglich sofort informieren.

Wir bedanken uns für Ihre Geduld und verbleiben mit freundlichen Grüßen.

Ihre ExtraEnergie

bewerten sie die antwort von ExtraEnergie GmbH

Der Bonus wird doch mit der Jahresrechnung verrechnet! Ist die denn schon bei Ihnen eingetroffen?
ExtraEnergie lässt sich aber trotzdem viel Zeit! Immer wieder mahnen!
Frist setzen und mit Gericht drohen! Manchmal hilft es ja!

Heute kam eine E-Mail mit dem Hinweis, dass eine Rechnung erst erstellt werden kann, wenn der Verteilnetzbetreiber den Zählerstand übermittelt hat, welcher dazu 28 Werktage Zeit habe.

Laut AGB Ziffer 7.3 ist ein Abwarten der Rechnung jedoch nicht erforderlich, weshalb an meiner Forderung nach schneller Auszahlung (incl. Verzugszinsen) festhalte.

In der Zwischenzeit teilte mir Extraenergie u. a. Folgendes mit:

"Bezug nehmend auf Ihre E-Mail vom 23.06.2014 möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Jahresrechnung für den Bonus erforderlich ist. Da in diesem AGB Punkt 7.3 eindeutig geschrieben steht, dass der Bonus in der 1. Jahresrechnung verrechnet wird.

Somit liegt derzeit kein Verzug einer Bonuszahlung vor. "

Und das war in Auszügen meine Antwort:

" Wie Sie auf die Idee kommen, dass erst eine Rechnung erstellt werden muss, damit der Bonus tatsächlich fällig wird, kann ich leider nach wie vor nicht nachvollziehen. Hiervon steht nichts unter Ziffer 7.3 der AGB. Dass der Bonus in der Jahresrechnung verrechnet wird, kann in diesem Zusammenhang nur bedeuten, dass der Bonus in der Rechnung auftauchen muss, was ja auch eine Selbstverständlichkeit darstellt. Eine entsprechende Regelung, nach der die Fälligkeit erst nach Erstellen der Rechnung eintritt, würde zudem eine unangemessene Benachteiligung des Kunden wider Treu und Glauben darstellen, da auf diese Weise eine beliebig lange Verzögerung der Rechnungserstellung ein beliebig langes Aufschieben der Fälligkeit bewirken und sich so ein Fehlverhalten des Versorgers zum Nachteil des Kunden auswirken würde. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass Energielieferverträge gemäß §41 ENWG einfach und verständlich sein müssen. Wenn Sie also beanspruchen, dass die Fälligkeit erst ab Erstellung der Rechnung eintreten soll, müssen Sie das auch klipp und klar in Ihre AGBs schreiben. "

In der Zwischenzeit geschah folgendes:
- Am 10.07 - kurz vor Ablauf der 6 Wochenfrist - erhielt ich meine Schlussrechnung, welche auf den 09.07 datiert war. Mir wurde ein Guthaben von 126,63 Euro mit Zahlungsziel in 30 Tagen zugesprochen. Die Differenz zu meiner Forderung kommt dadurch zustande, dass mir Extraenergie die Erhöhung u. a. der EEG-Umlage zum 01.01.2014 in Rechnung gestellt hat, natürlich ohne dei Benachrichtigung nach §41 Abs 3 EnWG. Diese Vorgehensweise ist mir aus diversen Foren hinlänglich bekannt, und ich werde sie nicht akzeptieren.
- Am 16.07 wurden die 126,63 Euro tatsächlich lange vor Ablauf des selbst gesteckten Zahlungsziels überwiesen. Somit fehlen also "nur" noch ca. 10 Euro plus die Verzugszinsen.

Ich werde berichten, wie es weiter geht.

Folgendermaßen ging es weiter
- Am 18.07 habe ich der Abschlussrechnung, in der Extraenergie die Erhöhung diverser Umlagen ab 01.01.2014 auf den Paketpreis aufgeschlagen hat, widersprochen
- Am 31.07 hat Extraenergie eine Änderung der Rechnung abgelehnt.
- Am 08.08 habe ich bei der Schlichtungstelle Energie Beschwerde eingereicht.

Das Beschwerdeverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie führte zu einer gütlichen und für mich zufrieden stellenden Einigung.