Kündigung wurde gegen meinen Willen zurückgezogen

Ich habe meinen O2 Handyvertrag zeitgerecht gekündigt nachdem ich regelmäßig zu hohe Abrechungen erhalten habe. Einige Wochen später erhielt ich einen Anruf von einem Callcentermitarbeiter, dieser wollte mich umstimmen meine Kündigung rückgängig zu machen. Nachdem ich hartnäckig blieb und die Gründe erläuterte bot der Mitarbeiter mir an meinen Monatlichen Betrag zu reduzieren. Ich hätte dann die Möglichkeit nochmals in Ruhe zu entscheiden ob ich nicht doch meinen Vertrag behalten wolle. Auf direkte Nachfrage ob meine Kündigigung dennoch bestehen bliebe wenn ich sein Angebot annähme versicherte er mir, daß meine Kündigung weiter bestünde. Ich nahm also das freundliche Angebot an.

Nun stünde mein Kündigungstermin an und ich rief die Servicenummer an um meine Handynummer zum neuen Anbieter protieren zu können. Es wurde mir -zu meinem Entsetzen- mitgeteilt, daß ich meinen Vertrag verlängert habe und die Kündigung zurückgezogen wurde. Nachdem ich versuchte die Sachlage zu schildern wurde ich übel beschimpft. Meine Bitte die damalige Aufzeichnung des Gespräches herauszusuchen wurde damit abgetan, daß Sie noch andres zu tun hätten.

Nach Recherchen im Internet fand ich heraus, daß diese Masche wohl bereits mehrfach angewendet wurde!

Die Kündigung wird also von O2 als zurückgezogen betrachtet und zusätzlich wurde ich auf ganz ungehörige Art und Weise beschimpft. Man kann sich also vorstellen, daß ich auf diesen Konzern nicht gut zu sprechen bin und mir nur noch wünsche aus dem Vertrag entlassen zu werden. Da eine Kündigung anscheinend nicht möglich ist bin ich also anscheinend lebenslang an diesen Konzern gebunden.?

Bestell-/Kundennummer: 97370490

Meine Forderung an Telefónica O2:

Bestätigung meiner rechtmäßigen Kündigung

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Hallo,

Sie haben in der Regel über das Gesetz die Möglichkeit, diesen Mitschnitt einzufordern.
Der Mitschnitt ist quasi alles was o2 hat, da Sie mit Sicherheit keine Unterschrift geleistet haben.

Beschweren Sie sich schriftlich per Einschreiben-Rückschein über den Abschluss, verlangen Sie den Mitschnitt und setzen Sie darin eine Frist.

Schöne Grüße

Leider gängige Praxis bei O2. Das Internet ist voll von Beschwerden. Ich kämpfe noch heute für meine zugesicherten 50 €uro wenn ich bei diesem Unternehmen bleibe. Mein Handy habe ich endlich los und DSL folgt.
TIP für die Zukunft: bei einem Anruf sofort mitteilen " Ihr Anliegen ausschliesslich! schriftlich " und auflegen.

Den Gesprächsmitschnitt einzufordern könnte daran scheitern, dass O2 ihn vielleicht garnicht hat. Wissen Sie denn mit Sicherheit, ob O2 das Gespräch aufgezeichnet hat?

Ansonsten ist das Vorgehen von O2 hier eine Unverschämtheit. Rein rechtlich hat Ihre Kündigung Bestand; Sie haben keinen VErtrag mehr, auch wenn O2 das falsch sieht.

Meine Empfehlung: Wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur. Die ist in der Lage, bei verschleppten Rufnummernportierungen einzugreifen - und ja, die BNetzA kümmert sich auch um einzelne Rufnummern.

Hierzu müssen Sie nur das Formular unter https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Anbieterwechsel/Beschwerdeformular_Anbieterwechsel_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=4 ausfüllen und an die BNetzA schicken. Wenn alles gut läuft, steigt die BNetzA dann O2 aufs Dach und setzt die Freigabe Ihrer Nummer durch.

Adresse: Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Fax: +49-228-148872
Email: info@bnetza.de

Ach ja, noch ein Nachtrag: Sie haben neuerdings auch das Recht, Ihre Rufnummer vor Vertragsende zu portieren. Eine vorzeitige Portierung hat den Vorteil, dass sie auch ohne eine VErtragskündigung möglich ist und durch eine Kündigungsstornierung nicht behindert werden kann, da sie ja auch ohne Kündigung funktioniert.

Die Rechtsabteilung von O2 braucht aber z. Zt. noch Nachhilfe bei der Exegese dieser Regelung (wahrscheinlich aufgrund von Legasthenie) : http://www.internet-law.de/2013/04/gesetzlicher-anspruch-auf-rufnummernmitnahme-nicht-bei-o2.html

Es geht hier um den Vertrag an sich und nicht primär um die Freigabe der Nummer.
Die Nummer wird einfach mit dem Portierungsformular freigegeben.

Ansonsten kann ich Ihnen nur raten, fordern Sie den Mitschnitt an. Wird keiner geliefert, können Sie direkt reklamieren. Eventuell wird bei der Anfrage gar o2 selbst reinhören und merken das was nicht ok ist.

Den ganzen Mist mit der Bundesnetzagentur können Sie sich sparen. Ich war Supervisor bei einem Internet- und Handyunternehmen und die Nummer ist hier gerade völlig überzogen, da die Bundesnetzagentur NUR für die Portierung helfen kann.

Immer dieses gefährliche Halbwissen. grässlich

@Reclaboxer-1487524: gilt das denn auch für Festnetzrufnummern?