Im November 2007 verbauten wir in unserem EFH die Heizungsanlage CGS 20/160 aus Ihrem Hause. Wir waren mit dieser Anlage immer sehr zufrieden.
Nun aber hatten wir vor ca. 4 Wochen erstmals die Störung 24, die anfangs selten, nun aber mehrmals täglich auftritt.
Ich habe gelesen, dass es bei dem verbauten Gasgebläse sehr häufig zu Problemen kommt und hoffe, dass Sie im Wege der Kulanz die Kosten für das neue Gebläse übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Strobel
Meine Forderung an Wolf:
Übernahme Kosten einen neuen Gasgebläses
Antwort auf die Beschwerde vom 03.07.2014
Sehr geehrte Frau Strobel, sehr geehrter Herr Strobel,
die Firma Wolf GmbH kann materielle oder finanzielle Unterstützung nur an eingetragene Heizungsfirmen erstatten. Deshalb bitten wir Sie, Ihre Kulanzanfrage an den Installateur zu stellen. Seitens Wolf kann an den Endverbraucher keine finanzielle Auszahlung erfolgen. Die beschriebene Kostenbeteiligung kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn uns die ausgetauschten defekten Teile zur Verfügung gestellt werden und eine Überprüfung der behaupteten Mängel positiv verlaufen ist.
Sicherlich haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine Kostenbeteiligung nur dann anbieten können, wenn keine anderen Ursachen für den Ausfall verantwortlich waren.
Wir hoffen hiermit entsprechend informiert zu haben und bitten um Ihr Verständnis, dass die Firma Wolf GmbH nur mit eingetragenen Fachhandwerkern zusammenarbeitet und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
i. V. Sascha Mühl, Wolf Kundenservice
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