25.06.2015 | 19:05 Uhr · 761 Views · von ReclaBoxler-7586975

Jochen Schweizer (München)

Gutscheingültigkeit abgelaufen

Meine Frau und ich haben einen JS Gutschein zur Hochzeit geschenkt bekommen. Diesen haben wir leider zwischenzeitlich durch Umzüge aus den Augen verloren. Als wir den wiedergefunden haben, war er leider bereits ein halbes Jahr abgelaufen.

Die Geschenkbox hatte einen Wert von 150 Euro.

Ich habe Jochen Schweizer kontaktiert, ob man auf Kulanzbasis den Gutschein für ein Jahr aktivieren könnte, auch gegen eine Zahlung.

Man erhält als Antwort Paragraphen der AGB und einen Hinweis, dass man leider nichts machen kann.

Offensichtlich betreibt JS eine NULL KULANZ Politik. Abgelaufene Gutscheine gehören zum Geschäftsmodell. Dieses Modell basiert auf dem Ärger und Frust der Kunden.

Ich frage mich wirklich, ob ein kleingedruckter Gültigkeitsablauf auf der Rückseite der Geschenkbox rechtlich ausreichend ist. Witzig ist auch, dass es nicht ausreicht, den Gutschein rechtzeitig einzulösen, sondern das Event muss auch noch innerhalb des Gültigkeitszeitraums stattfinden können. Sonst heißt es bei JS so schön: "Es tut uns leid, dass wir an dieser Stelle nicht mehr für Sie tun können. "

Meine Konsequenzen habe ich für immer daraus gezogen. Ich möchte weder solche Gutscheine geschenkt bekommen, noch werde ich so etwas jemals wieder schenken. Dann schenke ich lieber Geld.

Meine Forderung

Erstattung des Preises

Firmenantwort

01.07.2015 | 10:54 Uhr · Jochen Schweizer GmbH

Guten Tag,

wir können Ihren Ärger natürlich sehr gut nachvollziehen. Würden Sie mir bitte Ihren Gutschein-Code und den Namen des Käufers an feedback@jochen-schweizer.de senden?

Gerne überprüfen wir Ihren Fall nochmal, ob wir nicht doch etwas für Sie tun können.

Viele Grüße

Raphael vom Jochen Schweizer Team