21.07.2015 | 13:51 Uhr · 961 Views · von Martin Bläcker
Jochen Schweizer (München)
Gutschein abgelaufen
Meine Frau und ich haben einen Jochen Schweizer Hotelbox zu unserem 100. Geburtstag geschenkt bekommen. Als wir diesen Städteurlaub-Gutschein nun einlösen wollten, war er nach Auskunft leider bereits ein halbes Jahr abgelaufen.
Uns ist weder der Wert, noch das Kaufdatum geschweige denn, das Verfalldatum bekannt bzw. auf der Geschenkbox vermerkt.
Ich habe den Kundenservice von Jochen Schweizer kontaktiert, ob man auf Kulanzbasis den Gutschein für ein Jahr aktivieren könnte. Man erhält als Antwort nur einen Hinweis, dass man leider nichts machen kann.
Ich frage mich wirklich, ob ein Hinweis auf 3 Jahre Gültigkeit, ohne konkretes Ablauf-Datum rechtlich ausreichend ist.
Meine Forderung
Einlösung des Gutscheins oder Erstattung des Wertes
Firmenantwort
17.08.2015 | 07:09 Uhr · Jochen Schweizer GmbH
Guten Tag Herr Bläcker,
ich verstehe Ihren Unmut und es tut mir sehr leid, dass Sie den Gutschein nicht eingelöst haben. Unsere Gutscheine, Erlebnis-Geschenkboxen und Erlebnis-Karten sind ab dem Kauf drei Jahre, bis zum jeweiligen Jahresende (31.12.) gültig. Auf Kulanzbasis kann der Gutschein noch ein Jahr verlängert werden. Wenn Ihr Gutschein noch in der vier Jahres frist liegt, können Sie uns gerne per E-Mail kontaktieren: feedback@jochen-schweizer.de und wir bemühen uns gemeinsam eine Lösung zu finden.
erlebnisreiche Grüße
Corinna aus dem Jochen Schweizer Team