01.08.2015 | 06:16 Uhr · 200 Views · von Thorsten Heuermann

ab in den Urlaub

Gutschein nicht ausgezahlt

Guten Tag,

trotz mehrfacher Erinnerungen haben Sie es bis dato nicht für nötig gehalten, den versprochenen Gutschein auszuzahlen.

Falls diese bis 31.07.2015 nicht erfolgt ist, werde ich Anzeige und einen Anwalt einschalten.

MfG

Thorsten Heuermann

Meine Forderung

Gutscheinauszahlung

Kommentar

08.08.2015 | 09:57 Uhr · Thorsten Heuermann

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Kommentar

22.08.2015 | 10:00 Uhr · Thorsten Heuermann

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst