01.08.2015 | 07:16 Uhr · 358 Views · von Gertrud KLINGLER
Hamburger Versicherungs-Service AG (Hamburg)
Versäumte Sicherungspflicht
Mit meinem Krankenfahrstuhl bin ich auf eine ungesicherte, vierkantige Metalll-Sonnenschirm-Hülse aufgefahren, die etwa 30cm aus dem Pflaster ragte, ca 70 cm vom letzten Stuhl des Straßencafes entfernt.
An meinem besonderen Fahrzeug entstand laut Werkstatt ein Schaden von 500€, den der Cafebetreiber der HVS überließ.
Von dort erreichte mich eine Antwort, aus der mir eine "Fallenstellermentalität" entgegen schlug, die verboten gehört.
Anderseits wurde rasch Handlungsbedarf erkannt und die Falle entschärft, indem Tische und Stühie versetzt wurden.
Doch ein Opfer ist eines zuviel.
Meine Forderung
Übernahme der Reparaturkosten wegen versäumter Absicherungspflicht
Kommentar
01.08.2015 | 14:06 Uhr · Gertrud KLINGLER
Das Cafe wurde gründlich nach SICHERHEITS -VOR- viel besser als zuvor.
Doch ein Opfer ist eins zuviel.
Kommentar
07.08.2015 | 15:49 Uhr · Gertrud KLINGLER
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Kommentar
12.09.2015 | 02:33 Uhr · Gertrud KLINGLER
Ich verstehe nicht recht, warum Sie bei diese
Kommentar
12.09.2015 | 03:03 Uhr · Gertrud KLINGLER
Wenn ich die detaillierte Reparatur-Rechnung habe, versuche ich es mit der Verhandlung auf Übernahme von prozentualem Anteil der Schaden- kosten.
Diskussion
13.09.2015 | 07:32 Uhr
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
Kommentar
17.02.2017 | 18:23 Uhr · Gertrud KLINGLER
Beschwerde ist noch nicht gelöst