17.09.2015 | 06:16 Uhr · 582 Views · von U. Disko
Stadtwerke Duisburg (Duisburg)
Mahnung ohne ordentliche Rechnung
Am 28.5.2015 begann das Trauerspiel mit den SW DU.
Diese schrieben an meine Mieter:
"Leider sind die bestehenden vertraglichen Beziehungen hinsichtlich dieser zentralen Versorgung der o. g. Verbrauchsstelle empfindlich gestört worden, weil unser Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist.
Es lässt sich leider nicht vermeiden, Sie darüber zu informieren, dass wir unseren Vertragspartner die Unterbrechung bzw. die Einstellung der Energie- bzw. Wasserversorgung nach gültigen Rechtsvorschriften haben androhen müssen. "
Sie können sich mein Entsetzen vorstellen, nachdem meine Mieter mir dieses Schreiben haben zukommen ließen. Ich hatte bis dato von den SW DU keinerlei Informationen bekommen, dass etwas nicht stimmen könnte. Es wurde zu keiner Zeit der Versuch der SW DU unternommen, mit mir als Eigentümer Kontakt aufzunehmen, obwohl den SW meine Anschrift bekannt ist. Diese ist nicht gleich dem Mietshaus. Alle Rechnungen wurden bezahlt und wurden wie schon die Jahre vorher vom Konto abgebucht.
Dieses Verhalten der Stadtwerke erfüllt m. E. den Tatbestand der Ruf- und Geschäftsschädigung.
Die Angelegenheit habe ich sofort meinem Anwalt übergeben mit der Vertretungsvollmacht mich in allen Belangen gegenüber den SW DU mich zu vertreten.
Erst nach mehreren Versuchen bequemten sich die SW DU Auskunft darüber zu gegen, worum es sich handelt. Ein Gaszähler einer Mietwohnung hatte über Jahre einen Verbrauch und dies ist den SW DU erst jetzt aufgefallen. Ein wohl typisches (?) Verhalten der SW DU ist auch, die Vertretungsvollmacht zu ignorieren und mit eine Forderungsaufstellung, die erste Teilrechnung und nun noch eine Zahlungsaufforderung mit der Androhung eines Inkassoverfahrens zukommen zu lassen.
Eine Verbrauchsabrechnung mit einer Aufstellung fehlt bis heute, ganz abgesehen davon, dass ich, wie von den SW DU gefordert, diesen über meinen Anwalt den Mieter der Wohnung mitgeteilt habe.
Es scheint wohl zu viel verlangt zu sein, Briefe zu lesen oder die darin enthaltene Informationen an die entsprechenden Stellen weiterzuleiten.
Dieser Fall zeigt exemplarisch (?) dass die SW DU ihre Datenbank nicht aktuell halten oder ihre Software nicht beherrschen und/oder die Kommunikation mit der stadteigenen Netzgesellschaft nicht funktioniert.
Wenn ich mir die GVV durchlese, kommt man unwillkürlich den Eindruck, dass den Grundversorgern mit dieser Verordnung ein "Persilschein" ausgestellt bekommen haben und wie mir mein Anwalt mitteilte, wohl in vielen Fällen vor den Gerichten dies auch noch bestätigt bekommen haben. Auch stellt sich mir die Frage, ob die SW DU den Inhalt der GVV kennen.
Zitat: "Wenn der Grundversorger die Angaben nach Satz 1 Nummer 1 nicht vorliegen, ist der Kunde verpflichtet, sie dem Grundversorger auf Anforderung mitzuteilen". Hätte ich auch sofort gemacht, wenn der Grundversorger mich gefragt hätte.
Zitat: "2) Der Grundversorger hat dem Kunden unverzüglich nach der Kenntnisnahme den Zeitpunkt des Beginns und des Endes der Ersatzversorgung in Textform mitzuteilen.
Hätten die SW DU schon vor vier Jahren machen müssen.
Meine Forderung
Die Abrechnung an den eingentlichen Abnehmer
Firmenantwort
23.09.2015 | 09:25 Uhr · Stadtwerke Duisburg AG
Sehr geehrter Herr Disko,
gerne gehen wir auf Ihr Anliegen ein. Aus Datenschutzgründen werden wir Ihnen unsere Stellungnahme auf schriftlichem Wege zukommen lassen.
Freundliche Grüße
Ihre Stadtwerke Duisburg