22.09.2015 | 18:51 Uhr · 982 Views · von Markus Holzmüller

Deuba GmbH & Co. KG (Losheim am See)

Verletzung durch Deuba Gartenstuhl

Hallo zusammen,

der Stuhl ist bei normaler Nutzung (Mann, 82kg) nach nur 4 Wochen Nutzung zusammengebrochen und hatte Hämatome und eine Rippenprellung zur Folge.

Der Anbieter weigert sich hartnäckig den Artikel zurückzunehmen und das Geld zurückerstatten.

Nie wieder Deuba!

Meine Forderung

Rücktritt vom Kauf - Rückerstattung des Kaufpreises