22.09.2015 | 18:51 Uhr · 982 Views · von Markus Holzmüller
Deuba GmbH & Co. KG (Losheim am See)
Verletzung durch Deuba Gartenstuhl
Hallo zusammen,
der Stuhl ist bei normaler Nutzung (Mann, 82kg) nach nur 4 Wochen Nutzung zusammengebrochen und hatte Hämatome und eine Rippenprellung zur Folge.
Der Anbieter weigert sich hartnäckig den Artikel zurückzunehmen und das Geld zurückerstatten.
Nie wieder Deuba!
Meine Forderung
Rücktritt vom Kauf - Rückerstattung des Kaufpreises