24.09.2015 | 11:33 Uhr · 624 Views · von Schneckentöter

Premium-CarParts UG (Schönefeld)

Verweigert Garantieabwicklung

Am 25. Juni 2014 kaufte ich einen FEBI Lenkzwischenhebel für meinen Opel Omega B. Rg. -Nr.: 2014/22982. Eingebaut wurde dieser dann im März 2015, als das Fahrzeug dann TÜV fertig gemacht wurde. Leider hat der neue Lenkhebel schon nach 6 Monaten Luft, so dass das Fahrzeug schlecht die Spur hält.
Denke die Artikel von FEBI sollte schon ein wenig länger halten.

Wie lange gibt FEBI Garantie auf seine Artikel? Soll ich Ihnen den Hebel zusenden?

Mit freundlichen Grüßen xxxxxxxxxxxxxxx

2 x keine Antwort erhalten!

Habe mich dann direkt an Febi Bilstein gewandt:

Antwort:

"als Privatperson haben Sie gegenüber Ihrem Vertragspartner 24 Monate Gewährleistung. Die Reklamationsabwicklung muss allerdings den gleichen Weg gehen wie auch der Verkaufsweg. Das bedeutet eine direkte Abwicklung über uns ist nicht möglich.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis, dass ich zu dem Zustand und möglichen Ursachen für einen vorzeitigen Verschleiß keine Aussage treffen kann ohne das Bauteil tatsächlich gesehen zu haben.

Grundsätzlich haben Sie aber zweifelsfrei Recht mit der Annahme, dass ein Bauteil von febi Bilstein eine längere Zeit die Funktion erfüllen sollte.

Es tut mir leid Ihnen hier nicht weiter helfen zu können.

mit freundlichen Grüßen / Best regards"

Antwort von mir:

"Sehr geehrter Herr Bue. n,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Über den Verkäufer kann ich da nichts abwickeln.
Er meldet sich einfach nicht.
Sicherlich ist das nicht Ihr Problem, wirft aber insgesamt dann ein schlechtes Bild auf die Firma Bilstein GmbH.
Für mich stellt sich das nun so dar:
Habe ein Produkt gekauft, was nichts taugte, kann es nicht reklamieren. daraus folgt dann, nie wieder einen Teil von febi Bilstein kaufen.
Es wäre für Sie doch ein Leichtes gewesen, den Verkäufer aufzufordern, die Reklamation zu bearbeiten!
Jetzt verstehe ich, warum das Internet sich mit solchen Missglückten Käufen und Reklamationen in den Foren füllt.

Viele Grüße xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx"

Habe mir jetzt ein Teil von der Firma Lemförder gekauft. Kann ja nicht ewig warten!

Meine Forderung

Erstattung des Kaufpreises, da neues Teil gekauft

Firmenantwort

27.10.2015 | 14:20 Uhr · Ferdinand Bilstein GmbH + Co. ...

Die 3. Antwort von febi bilstein:

Lese den Schriftverkehr jetzt schon einige Zeit und möchte die letzten Kommentare nicht so im Raum stehen lassen.

Fakt ist: Sie haben einen Artikel (den wir noch nie gesehen haben/ist es überhaupt ein febi bilstein Qualitätsprodukt?) bei einem Online-Händler (den wir überhaupt nicht kennen und der kein Kunde von uns ist) gekauft.

Was sollen wir da machen oder denken? Wir können somit nichts über den Artikel oder die Qualität sagen und auch bei einem unbekannten Verkäufer können wir Sie nicht unterstützen. Natürlich könnten wir sofort Ersatz anbieten. Aber das wäre doch unseriös und würde der Willkür Tür und Tor öffnen. So arbeiten wir nicht und ja, da stimme ich Ihnen zu, da zeigen wir „Rückgrat“. Es gibt keinerlei Belege noch Beweise für die getroffen Aussagen. Somit sind es nur Aussagen. Andere Firmen liefern jetzt wahrscheinlich Ersatz und hoffen dann auf gute Kommentare. Das ist sicherlich auch das Ziel von vielen Autoren. Fakt ist aber auch: Sie haben bereits mehrfach Antwort von uns erhalten, weil wir zu unserer Qualität stehen und allem nachgehen was irgendwie (auch im Netz) auf mögliche Qualitätsthemen hindeutet. Daher stimmt Ihre Aussage nicht, dass „keine Antwort“ von uns gekommen ist. Das Sie das nicht verstehen daran können wir leider nichts ändern und auch nicht daran, dass Sie über die Öffentlichkeit versuchen Druck auszuüben. Ich denke aber, dass jeder Leser die Situation und auch Ihre Aussagen richtig einschätzt. Wir „reden uns auch nicht raus“, wie man an unserem Bemühen sehen kann Ihnen zu helfen. Dies ist die 3. Antwort von unserer Seite und mehr Unterstützung können wir Ihnen nicht zukommen lassen. Daher erneut der Hinweis, dass Sie definitiv einen Rechtsanspruch beim Verkäufer haben. Warum nutzen Sie das nicht aus? So ist die Rechtslage und Sie als Verbraucher werden somit geschützt. Diesen Rechtsanspruch müssen Sie einfach nur ausnutzen (und da können wir leider nicht helfen).