20.10.2015 | 20:39 Uhr · 1561 Views · von Volker Didier

Germanwings GmbH (Köln)

Flug annulliert, Entschädigung verschleppt

Am 14. September wurde der Abendflug 4U9023 von Dresden nach Düsseldorf kurzfristig gestrichen. Die Crew habe die gesetzliche Einsatzzeit überschritten, weshalb das Flugzeug am Boden bleiben musste. Mein Geschäftstermin war geplatzt.

Die Rechtslage ist in diesem Fall simpel: Laut EG-Verordnung 261/2004 (FluggastrechteVO) hat die Fluggesellschaft den Ticketpreis innerhalb von 7 Tagen zu erstatten und zusätzlich eine Enschädigung von 250 Euro sowie anfallende Hotelkosten zu zahlen.

Ein per E-Mail gestellter Erstattungsantrag wurde mit einem neutralen Textbaustein beantwortet. Inzwischen habe ich noch eine Mahnung mit Frist (unbeantwortet) und mehrere Anrufe beim kostenpflichtigen Servicetelefon folgen lassen. Die Auskunft war immer die gleiche: man wisse nichts, ich möge Geduld haben. Diese ist jetzt zu Ende. Der Betrag ist zu hoch, ihn einfach in den Wind zu schreiben. Ich muss die Sache einem Anwalt übergeben.

Meine Forderung

Flugscheinkosten, Hotelspesen, gesetzliche Entschädigung, insgesamt 442,67 Euro

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24.10.2015 | 09:40 Uhr · Klaus Schlesinger

Zitat vom Beschwerdeführer: 'Der Betrag ist zu hoch, ihn einfach in den Wind zu schreiben. Ich muss die Sache einem Anwalt übergeben. '

Man könnte sich auch an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. wenden. Die Vorteile sind hier aufgeführt: http://fluggastrecht.blogspot.de/2014/02/schlichtungsstelle-fur-den-offentlichen.html

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26.10.2015 | 10:21 Uhr · Volker Didier

Vielen Dank für den Hinweis und Ihre interessanten Blogbeiträge zum Thema Fluggastrechte. Einige Fachjuristen verweisen aber auch sehr deutlich auf die Nachteile des Schlichtungsverfahrens, wie fehlende Transparenz, Tendenz zu Kompromissen trotz eindeutiger Rechtslage, Ausschluss von geschäftlichen Reisen usw. Kritisiert wird insbesondere, dass einige Fluggesellschaften unser Rechtssystem systematisch missbrauchen, indem sie jährlich tausende Verfahren provozieren. Da ist nach meiner Meinung nichts zu schlichten, sondern das Gesetzes in voller Härte anzuwenden.

Deshalb liegt die Sache nun bei einem Inkasso-Anwalt, der auf Erfolgsbasis arbeitet. Solche Spezialisten sind im Internet leicht zu finden und werben mit Erfolgsquoten von weit über 90 Prozent.

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28.10.2015 | 07:15 Uhr · Volker Didier

Bis heute hat Germanwings nicht reagiert.

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11.11.2015 | 07:38 Uhr · Volker Didier

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

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04.12.2015 | 11:53 Uhr · Volker Didier

Nach zweieinhalb Monaten hat Germanwings nun gezahlt. Allerdings scheint das nicht aus freien Stücken geschehen zu sein. Es waren mehrere Mahnschreiben bis zur Klageandrohung vorangegangen. Fazit: die Einschaltung eines auf Fluggastrechte spezialisierten Inkassoanwalts lohnt sich.