30.10.2015 | 10:13 Uhr · 4303 Views · von Detlef Albrecht
Dyson GmbH (Köln)
Dyson DC 52 bekommt Motorschaden durch Einsaugen von Kieselerde
Ich habe im Dezember 2013 den damals neu erschienenen Dyson DC 52 Animal Turbine erworben, weil ich 3 Hunde habe und einen hochwertigen Nachfolger für einen Beutelstaubsauger (ca. 20 Jahre im Gebrauch, schon mit Panzerband geflickt) suchte.
Allein die Staubbehälterentleerung wäre schon eine Beschwerde wert, da man sich komplett selber einstaubt, wenn man den Behälter entleeren will und die darin fest hängenden Hundehaare herauspülen muss.
Nun, daran verstarb der Motor des Gerätes nicht, er hat zu viel Kieselerde geschluckt (natürliches Flohbekämpfungsmittel). Ein kurzes Telefonat mit dem Kundendienst und isch konnte das Gerät schnell einschicken, es sollte durch die eigene Werkstatt überprüft werden.
Ich wurde dann auch zurück gerufen, eine Garantieleistung würde in meinem Fall nicht in Frage kommen, da das Gerät nicht sachgerecht genutzt wurde.
Ich habe mich nicht bemüht, die Nutzung zum Aufsaugen des Flohmittels zu verbergen oder zu verschleiern, Auskunft war, ein derart feinstaubiges Material falle aus den Garantiebedingungen, da der Staubsauger komplett ohne Filter sei und die Zyklonen den Feinstaub nicht filtern könnten, dieser daher direkt durch zum Motor gelangt und diesen zerstöre. Auf mein Nachfragen, ob denn z. B. Mehl auch dazu gehöre, wurde mir ein eindeutiges "ja natürlich" mitgeteilt.
Ich solle den Staubsauger auf keinen Fall mehr nutzen sobald diese Arten von Feinstaub im Spiel seien, dafür sei es nicht ausgelegt und das steht auch so in der Bedienungsanleitung. Konnte ich nicht nachvollziehen, Anleitung gerade nicht zur Hand.
Ich wusste allerdings, dass man Baustaub nicht nicht aufsaugen soll, was ich auch nicht getan habe. Auch von Aufsaugen von Asche wurde mir abgeraten, das hätte den gleichen Efekt. Hmm, ja, 99% Plastikstaubsauger und Asche aus meinem Kamin (evtl. auch ein wenig Glut?), es leuchtet mir ein, will man nicht abbrennen.
Fazit des Gespräches war für mich:
- Der Staubsauger, als Gerät extra für Tierhalter beworben, darf bei durch Tiere verursachten Verschmutzungen, hier meine Hunde, nicht eingesetzt werden, Feinstaub und Sand (im weitesten Sinne Baumaterial) zerstören das Gerät.
Ich darf nur die Haare aufsaugen, Teppiche und Läufer, Möbel etc. auf denen noch Dreck und Kieselerde ist, darf ich nicht mehr absaugen.
Frage: wie soll ich bitte Dreck und Haare vor dem Saugen trennen?
Antwort: man wolle mich nur vor weiteren Schäden und Kosten schützen!
- Im Kinderhaushalt dürfen durch Nutzung von Backzutaten entstandene Bodenverschmutzungen nicht durch das Gerät aufgenommen werden, da sonst ebenfalls der Motor zerstört werde. (hier z. B. Mehl)
Ich war sprachlos und denke, es wird sicher auch andere geben, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben.
Für einen Staubsauger, der mehr kostet als 10 meiner alten Staubsauger (den habe ich damals für knapp 120 DM erworben) ein starkes Stück.
Gerade von einem Markenhersteller, der seine Geräte so bewirbt, hätte ich mehr erwartet, im Grunde ist der Staubsauger nicht mehr als eine Designikone, da er zu mehr nicht zugelassen ist / bzw. die Garantie verfällt.
Ohne Filter zerstört er sich durch Staubsaugen selbst. echt!
Allergiker haben zudem die Freude, sich jedes Mal zum entlleren des Behälters in einen Schutzanzug begeben zu müssen. Das Design sollte doch mal überarbeitet werden.
Aber gut, ich bin an dieser Erfahrung gewachsen und werde garantiert nie wieder ein Gerät von diesem Hersteller erwerben.
Meine Forderung
Rücknahem des Gerätes, Ersttung des Kaufpreises
Firmenantwort
02.11.2015 | 15:28 Uhr · Dyson GmbH
Hallo Herr Albrecht,
es tut uns Leid, dass Sie diese Erfahrung machen mussten. Wir werden Ihren Fall indivuell prüfen und meldne uns schnellstmöglich. Freundliche Grüße ihr Dyson Social Team