25.11.2015 | 12:59 Uhr · 1016 Views · von Klaus Schiemann
Prima Strom (Berlin)
Willkürliche Preiserhöhung bei Prima Strom
Zum 01.01.2016 hat Prima Strom Preiserhöhungen den Kunden mitgeteilt. Angeblich wurden nur die neuen gesetzlichen Abgaben in diese Erhöhung eingerechnet. Bei genauer Betrachtung ergibt sich ein ganz anderes Bild, denn diese Preisanpassung ist erheblich höher als das, was die neuen Abgaben wirklich ausmachen. Beispiel Stadt Essen Grundpreis von 6,95€ auf 7,30€ und der Strompreis von 24,49ct. /kWh auf 25,68ct. /kWh. Die höheren Abgaben belaufen sich auf unter 1,0 ct. pro kWh. So ist es in allen Ruhrgebietsstädten. Das ist aus meiner Sicht reines Abzocken. Ferner schließt diese Firma in Ihren AGB's ein Sonderkündigungsrecht aus, was eindeutig gegen den §307 Abs. 1 BGB verstößt und dadurch der Kunde benachteiligt wird und eine solche Klausel unwirksam ist. Das Sonderkündigungsrecht ist gemäß § 314 BGB geregelt. Jeder seriöse Anbieter gewährt grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht unabhängig davon wodurch eine Preiserhöhung entsteht.
Anscheinend hat dieser Anbieter Angst, das die Kunden Ihn mit fliegenden Fahnen verlassen.
Meine Forderung
Stellungnahmezu diesem Sachverhalt
Firmenantwort
16.12.2015 | 14:47 Uhr · Primastrom GmbH
Sehr geehrter Herr Schiemann,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider konnten wir aufgrund der unvollständigen Vertragsdaten Ihren Fall im Einzelnen nicht prüfen. Wir können aber allgemein zu Ihrer Frage mitteilen, dass wir, entgegen Ihrer Behauptung, ausschließlich Mehrkosten an unsere Kunden mit Energiepreisgarantie weiter geben, die auf gesetzlichen Erhöhungen wie EEG-Umlage, KWK-Auflage oder Offshore-Haftungsumlage beruhen.
Außer den eben genannten Erhöhungen enthalten die ab 01.01.2016 geltenden Preise keinerlei Preissteigerungen und sämtliche Änderungen stehen zudem im Einklage mit unseren AGB, die - sowohl im Hinblick auf die Änderungen als auch im Hinblick auf die Kündigungsrechte - den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom Team!