04.01.2016 | 07:52 Uhr · 592 Views · von Johannes Gautier

Immergrün Energie (Köln)

Nicht mitgeteilte Preiserhöhungen

Hallo

die letzte Abrechnung hat mich zum Staunen gebracht: nicht mitgeteilte Preiserhöhungen haben zu einem Unterschied von etwa 400 € zu unseren Ungunsten geführt (2. Jahresabrechnung) - Grundpreis von 9,10 € auf 20 € und Verbrauchspreise von 0,2205 auf 0,2288!

Zudem wurde im ersten Jahr der Abrechnungszählerstand niedriger als tatsächlich angesetzt, so dass der 25% Neukundenbonus sich nicht so niederschlägt. Den tatsächlichen Stand habe ich mir jetzt vom Netzbetreiber bestätigen lassen.

Wegen der fehlenden Mitteilung konnte ich von meinem Sonderkündigungsrecht kein Gebrauch machen (von der fehlenden Begründung sowie dem fehlenden Hinweis auf das Kündigungsrecht ganz zu Schweigen).

Meine Forderung

Erstattung von 119,21€ statt Forderung von 316,60 € sowie Sonderkündigungsrecht

Firmenantwort

04.01.2016 | 07:52 Uhr · 365AG

Sehr geehrter Herr Gautier,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB@kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

Kommentar

07.01.2016 | 19:29 Uhr · Johannes Gautier

Ein Entgegenkommen ist zu erkennen, mir wurde ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, das ich annehmen werde. Jedoch besteht Immergruen noch auf reduzierte Preiserhöhungen:
1. EEG Umlagenerhöhung, die zu höherem Arbeitspreis führte (27,24 ct statt 26,25)
2. Grundpreis jetzt statt 19,95 noch 12,95 (vorher 9,10)

Angeblich wurde mir ein Preisinformationsschreiben per Email geschickt - kann ich in meiner Inbox nicht finden, die Jahresabrechnungen schon. Wurde mir nochmals per Email geschickt und habe es dismal erhalten. Der Inhalt dieses Schreibens ist so wie hier vormals schon oft beschrieben - unübersichtlich, verschleiernd und willkürlich. Eine Preiserhöhung wird hierin geschickt versteckt. So nicht wirksam, wie schon in Gerichtsurteilen bestätigt.

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24.01.2016 | 19:38 Uhr · Johannes Gautier

Die letzte Abrechnung von Immergrün entspricht nicht dem was rechtens ist und was ich erwarte. Die Arbeitspreiserhöhung blieb in der Abrechnung erhalten, angeblich wegen Erhöhungen von Abgaben/Umlagen, mir egal, da ich darüber keine wirksame Mitteilung erhalten habe. Endabrechnung erfolgt am 31.1.16 - ab dann bin ich bei einem neuen Lieferanten.

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25.02.2016 | 13:22 Uhr · Johannes Gautier

Endabrechnung nach dem 31.1.16 = Immergrün will Geld sehen, ich fordere eine Erstattung. Wir liegen ca. 50€ auseinander, mittlerweile werde ich wieder am Telefon belästigt. Immergrün hat noch NIE eine wirksame Mitteilung über eine Preiserhöhung an mich zugesendet, und daher werde ich auch keine höheren Preise zahlen. Punkt.

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24.03.2016 | 11:53 Uhr · Johannes Gautier

Die 365 AG hat jetzt Klage beim Amtsgericht eingereicht und fordert 42,70 EUR nebst Zinsen von mir. In der Klage wird behauptet, ich wäre in einem Informationsschreiben über eine anstehende Preiserhöhung aufgeklärt worden. Gelogen!