07.01.2016 | 09:21 Uhr · 560 Views · von Jan Arlt

Familienkasse Chemnitz (Chemnitz)

Dienstaufsichtsbeschwerde

Dienstaufsichtsbeschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

Seit dieser Zeit rufe ich das Callcenter ständig an, um zu erfragen, wie weit denn meine Bearbeitung ist. Ich erhalte immer wieder die gleiche Antwort. Ist in Bearbeitung und ich solle mich noch gedulden. Ich frage mich wirklich, wie lange man sich gedulden soll. 5 Monate zur Überprüfung, das die Kinder bei mir Leben (Bescheinigungen), ich arbeite (Bescheinigung des Arbeitgebers), wir leben seit 7 Jahren (siehe Adresse) sich nichts geändert hat. Wenn ich so arbeiten würde, wäre ich längst gefeuert worden. Sehen sie dieses ebenfalls als Dienstaufsichtsbeschwerde an, denn ich habe meinen Teil der anfallenden Arbeit fristgerecht erledigt (siehe Eingangsstempel) und laut CallCenter fehlen keine Unterlagen.

Ihr Brief vom 29.12.2015 (heute am 04.01.2016) eingegangen ist eine Frechheit ohne worte

Wir sollten Sie nicht mehr Kontaktieren was soll das sagen?

Lautaussage des BZST Abteilung für Kindergeld (Fachaufsicht) – Familienleistungsausgleich Stehen ihnen maximal 3 Monate zur Bearbeitung zur Verfügung

Meine Forderung

Ich fordere Sie auf die Zahlung des Kindergeldes bis 11.01.2016 plus 12,1% zollzinsen auf unser Konto zu überweisen oder wir werden ab den 12.01.2016 einen Rechtsanwalt