29.02.2016 | 11:21 Uhr · 1297 Views · von Tobias Leithold

von Bartels (32361 Pr. Oldendorf)

Lieferzusagen werden nicht eingehalten

Hallo,

leider muss ich auch über negative Erfahrungen mit der Fa. von Bartels berichten.

Ich habe mir letztes Jahr eine Solaranlage bestellt, die Lieferzeit wurde mit 20 Werktagen angegeben. Nach Ablauf dieser Lieferfrist erkundigte ich mich telefonisch nach meiner Ware. Mir wurde nach angeblicher Suche im Lager mitgeteilt, dass es noch 1 Woche dauern würde, da einige Teile (das Solarrohr und die Befestigung der Kollektoren) aus meiner Bestellung noch nicht im Lager sind und somit auslieferbar wäre. So weit so gut. Leider erfolgte dann auch keine Lieferung, also wieder ein Anruf meinerseits. Jetzt hieß es fehlen die Kollektoren, die waren doch letzte Woche schon vorhanden? Das wurde mir indirekt durch die Mitarbeiterin bestätigt, aus unserem Gespräch war für mich zu erkennen, dass die Kollektoren an jemand anders gingen. Mir wurde aber die Lieferung für die nächste Woche garantiert. Ich habe mir dann mein Gerüst bestellt und aufgebaut und auf die Lieferung gewartet. Diese kam natürlich auch zu dem Zeitpunkt nicht, es war schon der 03. Juli, also 7 Wochen nach Bestellung. Auf erneute teleonische Nachfrage bekam ich zur Antwort die Lieferung dauere noch 6-8WOCHEN. Das Gerüst stand zu dem Zeitpunkt schon und hätte jetzt noch 2 Monate sinnlos an meinem Haus gestanden und Kosten verursacht.

Auf meine Mail an die Fa. von Bartels bekam ich eine sehr enttäuschende Antwort. Es wurden alle telefonischen Lieferzusagen abgestritten und mir lediglich andere Produkte angeboten, die für meine Bestellung nicht passten. Auch eine Übernahme der Gerüstkosten wurde kategorisch angelehnt, die Aussage von "von Bartels" war ich müsse die Lieferbestätigung beweisen, was bei einer telefonischen Bestätigung wohl recht schwierig ist. Ich habe die Bestellung dann storniert.

Wer mit dieser Firma unbedingt Geschäfte machen möchte sollte sich meiner Meinung nach jeden Vorgang schriftlich bestätigen lassen, da sich an ein gesprochenes Wort schnell nicht mehr erinnert wird.

Für mich ist so ein Handeln ein absolutes No Go!

Meine Forderung

250€ für das Gerüst, Nerven und Zeit und verschwendete Zeit sind leider schlecht zu bemessen

Firmenantwort

01.03.2016 | 10:21 Uhr · RBS

Hallo!

Der Vorgang war im Mai/Juni 2015. Ca. 10 Monate später schreiben Sie hier über uns um noch nachträglich Geld einzufordern, obwohl wir bereits seit Juni 2015 keine Geschäftsbeziehung mehr miteinander haben und der Auftrag damals auch aufgrund Ihrer Stornierung nicht zum tragen kam.

Wir sollten dann die Daten- und Fakten uns anschauen:

12.05.2015 - Auftragsbestätigung mit Angabe einer ca. Lieferzeit von 20 Werktagen. Diese wäre dann unter Berücksichtigung aller Feiertage am 15.06.2015 vorüber. Ware war bis zu diesem Zeitpunkt nocht nicht bezahlt. Wir haben dann die Ware zum 18.06.2015 angekündigt.

Der Auftrag wurde dann von Ihnen storniert.

Im Mai, Juni, Juli ist bei uns Hochsaision. Aus diesem Grund geben wir die Lieferzeit vorher bekannt. Hier in diesem Fall mit ca. 20 Arbeitstagen.

Es ging also um genau 3 Tage. Die Lieferzeit wurde aus diesem Grund mit ca. angegeben. Lieferzeiten werden von uns nur schriftlich bekannt gegeben. Eine Nachfrage in unserer Technik (Hr. Kolkhorst) kann somit nicht stattgefunden haben, da dieser Mitarbeiter nichts mit dem Versand zu tun hat.

Ein Gerüst, Handwerker oder änhliches kann man natürlich erst bestellen, wenn man die Ware hat oder einen schriftlich bestätigten Liefertermin. Beides hatten Sie nicht vorliegen, eine Haftung unsererseits ist damit ausgeschlossen.