10.03.2016 | 11:16 Uhr · 770 Views · von Thomas Rothe
almado-ENERGY (Köln)
Preistreiberei durch Abrechnungschaos
Nach den vielen Einträgen in diesem Forum und den negativen Meldungen in den Medien betreffs almado-Energy (365AG) muß ich nun auch noch meinen Fall schildern.
Ich habe meinen Vertrag fristgemäß zum 21.1.2016 gekündigt und bin zu einem anderen Anbieter gewechselt, was soweit reibungslos geklappt hat.
Allerdings hat es die Schlußrechnung von almado in sich: 405 € Nachzahlung, dafür daß ich mein 4700er Paket nie ausgenutzt habe. Die Ursache war schnell gefunden: Zwei augenscheinlich nicht eingerechnete Abschläge und eine Grundgebühr die niemals Bestandteil meines Vertrages war. Das war schon nicht leicht rauszufinden, da die Abrechnungsmodalitäten, meiner Meinung nach mal mit voller Absicht, total konfus sind. Die Zeiträume und berücksichtigte Abschläge ändern sich mit jeder Rechnung. Dazu kam noch, daß in der Rechnung für 2014 ein falscher Zählerwert angesetzt wurde.
Aber egal, nachdem ich heute ein sehr emotionales Gespräch mit einer "Service"-Mitarbeiterin hatte, habe ich mich nochmal durch das Chaos gewühlt. Und dabei musste ich feststellen, daß Alles offenbar doch seine "Richtigkeit" hatte. Ich denke ich habe die Vorgehensweise jetzt durchschaut. Und die geht so:
Ende 2013 soll ich, und vermutlich alle almado-Kunden, angeblich eine Mail mit einer Änderung der AGB bekommen haben, wo auch die Grundgebühr von 19,95€ pro Monat ab 2014 versteckt war. Jetzt hat man diese Grundgebühr auf der Jahresrechnung 2014 aber nicht als Rechnungsposten aufgeführt, sondern unter "unsere Leistungen" einfach zum Bezugspreis hinzuaddiert. Damit die Rechnungssumme nicht zu hoch wird, hat man statt 12 einfach 14 Abschläge eingerechnet, die ja zum Zeitpunkt der Rechnungslegung bereits eingegangen sind. Das sind die beiden Abschläge die mir in der Schlussrechnung fehlen. Aber wer jetzt denkt "was nicht drin steht muss ich auch nicht bezahlen" dürfte sich geschnitten haben, denn die Grundgebühr taucht im Kleingedruckten unter "geltende Tarife" auf (siehe Bild). In der Schlussrechnung taucht die Grundgebühr nun auch als Rechnungsposten auf.
Ich habe meiner Schlussrechnung widersprochen und warte auf die schriftliche Stellungnahme. Ich werde mich entsprechend rechtlich beraten lassen, ob dieses Geschäftsgebaren hinzunehmen ist. Nach meiner Auffassung hätte ich nach dieser Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht gehabt. Bei jedem anderen Vertrag muss man die Belehrung darüber nachweislich erhalten haben, sonst ist er ungültig.
Meine Forderung
Rückerstattung der Grundgebühr für 2014 bzw. Nichterhebung für 2015
Firmenantwort
11.03.2016 | 17:33 Uhr · 365AG
Sehr geehrter Herr Rothe,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB@kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung