31.03.2016 | 11:33 Uhr · 644 Views · von Armin Hauk
ibuys.de (Essen)
Hohes Lockangebot
ich wollte mein iPad Air verkaufen. Der Zustand war bis auf wenige Kratzer auf der Rückseite, für ein 18 Monate altes Gerät, sehr gut.
iBuys hat mir 346 € (für guten Zustand) angebotgen. Da es das höchste Gebot war, habe ich ein iPad zu iBuys verschickt. Nach zwei Wochen bekam ich ein Angebot über 180 €. Leider hatte ich zuvor nicht die schon zahlreichen negativen Bewertungen und die AGB gelesen. Für die Rücksendung sollte ich ca. 30 € bezahlen. Das grenzt schon an Betrug
Meine Forderung
140,00
Kommentar
31.03.2016 | 12:54 Uhr · ReclaBoxler-8458207
In den AGB´s wird eindeutig auf die Kosten bei der Überprüfung und
auf das Abweichen von der Vorkalkulation hingewiesen.
Dem Verkäufer ist zur Vermeidung der Kosten der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Im Übrigen gilt die Regelung gemäß § 6 (5) analog.
Vielleicht mal Telefonisch Anfragen, warum sich der Preis so stark unterscheidet?
auf das Abweichen von der Vorkalkulation hingewiesen.
Dem Verkäufer ist zur Vermeidung der Kosten der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Im Übrigen gilt die Regelung gemäß § 6 (5) analog.
Vielleicht mal Telefonisch Anfragen, warum sich der Preis so stark unterscheidet?
Kommentar
26.06.2016 | 19:52 Uhr · M0bO
Nach §305c BGB dürfen solche Gebühren NICHT in den AGB "versteckt" werden!
Das regelt auch die Preisangabenverordnung u. die 'Buttonregelung'. Somit ist kein Vertrag zustande gekommen!
Das regelt auch die Preisangabenverordnung u. die 'Buttonregelung'. Somit ist kein Vertrag zustande gekommen!