11.04.2016 | 11:47 Uhr · 276 Views · von Familie Rademacher
Einrichtungshaus Ostermann (Witten)
Nachbesserung wird verwährt
Die gekaufte Ware wurde im Lager Recklinghausen abgeholt.
Bei der Montage des gekauften Bettes fiel auf, dass Teile fehlen. Die vier Beine des Bettes wurden uns bei Abholung nicht ausgehändigt.
Die Firma Ostermann sagte telefonisch zu, die fehlenden Teile zu besorgen und nachzuliefern.
Nach ca. 1,5 Wochen (Eingang 04.04.16) ging uns ein Schreiben des Kundendienstes der Firma Ostermann zu. Aus dem Schreiben geht hervor, dass die Firma Ostermann sich weigert, hier nachzubessern. Unerfreuliche Telefonate mit dem Kundendienst bestätigen diese Auffassung der Firma Ostermann. Der Kundendienstleiter J. bekräfitgte mehrfach, er werde die fehlenden Bettbeine nicht nachbestellen (es sei denn auf unsere Kosten), keine Erstattung vornehmen und sah auf Seiten des Unternehmens keinerlei Fehler in der Bearbeitung. Eine Nachfrage bei Hersteller ergab, dass die fehlenden Teile durch die Firma Ostermann bis dato tatsächlich nicht nachbestellt wurden.
Ich gehe davon aus, dass das Möbelhaus eine Nachbesserung nicht verweigern darf und hier umgehend handeln müsste. Ich wäre auch mit einer Teilerstattung (entsprechend der Kaufsumme der fehlenden Teile) einverstanden, um die Beine dann über ein anderes Unternehmen zu besorgen.
Meine Forderung
Erstattung in Höhe der Kaufsumme der fehlenden Teile - ca. 100 Euro
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24.04.2016 | 11:34 Uhr · Familie Rademacher
Ich halte daher meine Beschwerde und das Erstattungsgesuchen weiterhin aufrecht.
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08.05.2016 | 17:23 Uhr · Familie Rademacher
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30.05.2016 | 20:30 Uhr · Familie Rademacher