20.05.2016 | 10:50 Uhr · 661 Views · von Thomas Rosin
EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH (Chemnitz)
Versteckte Preiserhöhung von 24%
Dank Reclabox sehe ich, dass mein Fall kein Einzelfall zu sein scheint:
EVD hat mir zum 11.05.2016 eine Jahresendabrechnung zum Download bereitgestellt und mich darüber per E-Mail informiert.
Eigentlich habe ich mich aufgrund der letzte Abschlagserhöhung diesmal auf eine Rückzahlung gefreut - tatsächlich wurde ein Nachzahlung erwartet.
Eine Kontrolle der Berechnung ergabe, dass zum 01.07.2015 eine unglaubliche Preiserhöhung von fast 24% eingebaut wurde. Diese Preiserhöhung war mir nicht bekannt und erklärte nun, warum überraschenderweise eine Nachzahlung gefordert wurde.
Die Höhe dieser Preisanpassung ist für mich auch nicht nachvollziehbar, zumal EVD online in einem neu geschaffenen Tarif den gleichen Strom viel günstiger anbietet.
Ich habe die Hotline angerufen. Allerdings hat man mir nur nüchtern erklärt, dass ich ja per E-Mail informiert wurde und man nicht weiterhelfen kann. Ich könne aber gerne dirrekt eine Beschwerde für die Beschwerdeabteilung abgeben. (Was ich natürlich gemacht habe).
Heute erhielt ich eine E-Mail, dass man meinen Fall geprüft hätte und ich im Unrecht wäre. Man hätte mich ja rechtzeitig per E-Mail informiert und sogar auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen. Als Beleg für die Zustellung der Preisänderungsinformation wurde eine Textkopie der E-Mail beigefügt.
Besonders ärgerlich empfinde ich dabei die Aussage:
"Sofern Sie behaupten, diese Information nicht erhalten zu haben, teilen wir Ihnen mit, dass ein Zugang angenommen wird, wenn eine E-Mail in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist. Auf eine individuelle Kenntnisnahme kommt es dabei nicht an. "
Ja, auf mich als Kunden kommt es nicht an.
Ich habe nun schon viele Beschwerden von diesem Anbieter im Internet gelesen. Ich habe die Sorge, dass so etwas Methode haben kann.
Es kann doch nicht sein, dass man erst mit Veröffentlichung und Anwalt drohen muss.
Meine Forderung
Erstellung einer korrekten Abrechnung auf Basis des vereinbarten Strompreises von 0,2123 EUR/kWh netto und sofortige Erstattung des Guthabens
Firmenantwort
20.05.2016 | 13:28 Uhr · EVD GmbH
Sehr geehrter Herr Rosin,
mit Bedauern haben wir Ihre Beschwerde soeben zur Kenntnis genommen.
Um das Anliegen wird sich umgehend unser Service-Center kümmern und mit Ihnen eine gemeinsame Lösung finden.
Für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns.
Mit freundlichem Gruß
Ihre EVD GmbH