24.06.2016 | 09:34 Uhr · 548 Views · von ReclaBoxler-1646637

Jochen Schweizer (München)

Gutschein verfallen - keine Kulanz

Leider wurde eine Gutscheinbox von Jochen Schweizer nicht eingelöst und die 3jährige Frist ist abgelaufen.

Von der Firma Jochen Schweizer wurde es abgelehnt, uns 80 % des damaligen Kaufpreises zurück zu erstatten (als ich bei der Hotline anrief), obwohl dadurch eine ungerechtfertigte Bereicherung des Unternehmens stattfand (§812 Abs. 1 BGB). Leistung ohne Gegenleistung.

Ich kann nur grundsätzlich empfehlen, keine Firma zu unterstützen, die derartige Geschäftspraktiken unterhält. Zumal man jedes dieser "Events" vor Ort zum gleichen Preis erhält. Also mein Tip: Event aussuchen und dann direkt beim Veranstalter buchen - diese sind meist auch um einiges kulanter, wenn es um die Überschreitung von Gutscheinen geht!

Meine Forderung

80 % des Kaufpreises

Firmenantwort

27.06.2016 | 10:09 Uhr · Jochen Schweizer GmbH

Guten Tag,

schade, dass Sie es innerhalb der 3 Jahre bis zum Jahresende nicht geschafft haben Ihren Gutschein einzulösen. Wir richten uns bezüglich der Gutscheinfrist aus Gründen der Bilanzierungserfordernisse nach der gesetzlichen Verjährungszeit für Leistungsansprüche (§195 BGB). Die Zufriedenheit unserer Kunden liegt uns sehr am Herzen und wir sind bei zeitnahen Rückmeldungen grundsätzlich gern zu Kulanzlösungen bereit. Gerne können wir Ihren Fall noch einmal überprüfen. Bitte senden Sie uns dazu Ihren Namen und Ihren Gutscheincode an feedback@jochen-schweizer.de. Wir werden uns schnellstmöglich dazum kümmern und danken Ihnen für Ihr Feedback.

Liebe Grüße aus München
Corinna aus dem Jochen Schweizer Team