31.07.2016 | 14:23 Uhr · 405 Views · von Michael Grimm
Ab in den Urlaub (Leipzig)
Auszahlung von Guthaben.
Nachdem ich meine Reisen nach Mallorca mit dem Unternehmen Ab in den Urlaub wegen Krankheit stornieren musste, wurde mir eine Stornorechnung erstellt worauf genau hervorgeht, was Stornogebühr und Restguthaben ist. Bis zum heutgen Tag wurde das Guthaben nicht ausbezahlt. Die Forderung war schon lange vor dem Flugzeugabsturz des Geschäftsführers. Jetzt hat die Firma Insolvenz angemeldet und der kleine Mann ist mal wieder der Dumme!
Meine Forderung
Erstattung meines Guthabens aus der Stornorechnung
Kommentar
07.08.2016 | 14:41 Uhr · Michael Grimm
Bis zum heutigen Tag keine Rückmeldung oder zumindesten eine Info wie es weitergeht!
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22.08.2016 | 07:46 Uhr · Michael Grimm
Das wird wohl Jahre dauern, so ist das in Deutschland der kleine zahlt die Großen.
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28.08.2016 | 18:12 Uhr · ReclaBoxler-2254837
Anfrage zur Höhe der Stornogebühr:
Mir scheint die Höhe der Stornogebühr wieder ganz typisch zu sein-
nämlich immer noch Abzocke! Laut Urteil des Bundesgerichtshofes vom Dezember 2014 müssen die Kosten der Stornierung konkret nachgewiesen werden und nicht nur in einem Betrag! Und dabei maximal nur 20 %
vom Gesamtreisepreis! Krankheit wäre auch ein berechtigter Grund
für die Inanspruchnahme der Reiserücktrittsversicherung, wenn man die
abgeschlossen hat.
Mir scheint die Höhe der Stornogebühr wieder ganz typisch zu sein-
nämlich immer noch Abzocke! Laut Urteil des Bundesgerichtshofes vom Dezember 2014 müssen die Kosten der Stornierung konkret nachgewiesen werden und nicht nur in einem Betrag! Und dabei maximal nur 20 %
vom Gesamtreisepreis! Krankheit wäre auch ein berechtigter Grund
für die Inanspruchnahme der Reiserücktrittsversicherung, wenn man die
abgeschlossen hat.
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12.09.2016 | 14:45 Uhr · Michael Grimm
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst