07.09.2016 | 13:07 Uhr · 1455 Views · von Tk Kaya
Argetra GmbH (Ratingen)
Abzocke von ARGETRA
Argetra Versteigerungskalender ist sein Geld nicht wert.
Außerdem ist das Abo eine typische Falle.
Man bekommt erklärt, dass man nur einmalig die 89 Euro bezahlen muss und das Abo danach endet.
Und dann bekommt man Monate später die nächste Rechnung über fast 89 Euro.
Nach der Rechnung habe ich Widerspruch am 22.08.2016 eingelegt. Am 03.09.2016 ist keine Antwort, sondern Rechnung von 174,61 Euro gekommen.
Lächerlicher Bauerntrick.
Meine Forderung
100%
Firmenantwort
08.09.2016 | 08:07 Uhr · Argetra GmbH
Sehr geehrter Kunde,
Sie sind Kaufmann und haben als GmbH Geschäftsführer den Kalender bestellt. Ihnen wurde vor dem Kauf klar kommuniziert, dass sich ein Abonnement automatisch verlängert. Dies haben Sie vor dem Kauf sogar schriftlich zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Ihre Aussage ist insofern nicht korrekt.
Abonnements verlängern sich wie Handyverträge oder der Bezug der Tageszeitung. Dies entspricht allgemeiner Lebenserfahrung und sollte gerade jedem Kaufmann klar sein. Argetra liefert immer nur bis zum Erfolg des Kunden und gewährt gegen Vorlage des Zuschlagsbeschlusses die restlichen Monatsbeiträge zurück.
Schade, dass wir es nicht schaffen konnten Ihnen den Mehrwert unseres Produktes näher zu bringen. Tausende von Kunden haben mit unserer Dienstleistung ihr Wunschobjekt ersteigern können. Viele bestätigen uns die absolute Wertigkeit unseres Kalenders mit Online-Vorausschau, wobei die Investition in den Kalender sowieso extrem niedrig ist, wenn Sie bedenken, dass Sie sich die Maklerkosten und Notarkosten ersparen.
Sie hatten am 22.3.2016 für die Monate April, Mai und Juni bestellt. Da nicht gekündigt wurde, erhielten Sie mit Datum 23.6. den ersten Folgekalender mit neuer Rechnung, die Sie nicht bezahlt haben. Unsere Mahnungen vom 20.7 und 10.8.2016 haben Sie nicht beachtet und nicht reagiert. Erst am 22.8. legen Sie Widerspruch ein. Umgehend haben wir Ihnen mitgeteilt, dass das Abo rechtgültig abgeschlossen wurde. Gezahlt haben Sie daraufhin auch nicht. Am 3.9. erhielten Sie dann vom Inkassobüro eine Rechnung, die deren Gebühren beinhaltet.
Als Kaufmann haben Sie üblicherweise kaufmännisches Verständnis, um eingegangene Verpflichtungen zu überblicken. Da wir Sie zudem explizit auf diese Verpflichtung vor dem Kauf schriftlich hinwiesen, wäre es schön, wenn Sie Ihrer Verpflichtung ebenfalls nachkommen würden.
Argetra Qualitätsmanagement