13.10.2016 | 10:10 Uhr · 591 Views · von ReclaBox-Mitglied

Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung DAS zahlt nicht

Im Jahre 2012 wurde ich und mein Sohn Opfer eines Gewaltverbrechens. Ich und mein Sohn wurden von unterschiedlichen Rechtsanwälten vertreten. Während meine Rechtsschutzversicherung die Kosten für den geführten Prozess (2016) für mich übernommen hat, bekomme ich nun eine Rechnung vom Rechtsanwalt meines Sohnes, dass ich die Anwaltskosten für die Vertretung meines Sohnes nun selbst tragen soll, obwohl mein Sohn in meiner Rechtsschutzversicherung mitversichert ist und ich dies dem Rechtsanwalt auch mitgeteilt habe. In dem Ablehnungsschreiben der Rechtsschutzversicherung heißt es jetzt: Dieses Risiko (Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstrafen) ist nicht versichert. Das steht aber nicht in den allgemeinen Bedingungen (ARB) dieser Rechtsschutzversicherung, als ich diese abgeschlossen habe.

Auf meinem Versicherungsschein steht, Privat-und Berufsschutz für Nichtselbständige.

Da meine Rechtsanwältin ja auch die Kosten von meiner Rechtsschutzversicherung erstattet bekommen hat, kann die Aussage der Rechtsschutzversicherung nicht korrekt sein.

Das Amtsgericht will keine Prozesskostenhilfe gewähren, da ich über eine Rechtsschutzversicherung verfüge und beruft sich darauf. Und die Rechtsschutzversicherung weigert sich widerum die Anwaltskosten für die Vertretung meines Sohnes zu übernehmen, obwohl er in meiner Rechtsschutzversicherung mitversichert ist.

Ich bin seit 1994 in der DAS Rechtsschutzversicherung versichert, habe diese aber im höchstfall in 22 Jahren vier bis fünfmal beansprucht und nun weigert sich diese, die Anwaltskosten zu erstatten.

Meine Forderung

Erstattung der Anwaltskosten

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13.10.2016 | 10:22 Uhr · Tony Armada

Klärt man die Übernahme nicht vor dem engagieren eines Anwaltes?

Natürlich zahlt die Rechtschutz nicht doppelt, warum wurde der gesamte Fall nicht von einem Rechtsanwalt geregelt.

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13.10.2016 | 10:33 Uhr · ReclaBox-Mitglied

Ich bin davon ausgegangen das der Rechtsanwalt bei Übernahme des Falls die Kostenfrage mit meiner Rechtsschutzversicherung geregelt hat. Und außerdem, was heisst hier doppelt? Nix doppelt! Es handelt sich ja um zwei verschiedene Fälle. Einmal wurde ich verletzt u. ein anderes mal mein Sohn. Dieser wurde auch von einem anderen Rechtsanwalt vertreten. Jetzt soll ich das meinem Sohn zugesprochene Schmerzensgeld wieder an den Rechtsanwalt abgeben? Rechtens ist das nicht! Ich habe in meinen Unterlagen nachgeschaut, die Rechtsschutzversicherung ist hier nicht im Recht! Das ist wieder so eine Abzockermasche!

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14.10.2016 | 01:06 Uhr · C. Less

Wenden Sie sich mit sämtlichen Unterlagen an die Verbraucherzentrale, die können das auf Richtigkeit prüfen oder nennen Ihnen eine entsprechende Anlaufstelle.

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20.10.2016 | 10:20 Uhr · ReclaBox-Mitglied

Rechtsschutzversicherung hüllt sich auf diese Beschwerde in Schweigen.

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27.10.2016 | 10:57 Uhr · ReclaBox-Mitglied

Habe 184,45 Euro an den Rechtsanwalt überwiesen. Die Rechtsschutzversicherung hüllt sich weiter in Schweigen.
Ich lasse den Fall aber nicht auf sich beruhen und werde gerichtlich Beschwerde einreichen.

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01.11.2016 | 13:18 Uhr · ReclaBox-Mitglied

D. A.S. hüllt sich weiter in Schweigen.

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11.11.2016 | 08:33 Uhr · ReclaBox-Mitglied

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

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25.11.2016 | 12:27 Uhr · ReclaBox-Mitglied

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

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30.11.2016 | 14:28 Uhr · ReclaBox-Mitglied

Ich habe in meinen Unterlagen ein Schreiben von der DAS Rechtsschutzversicherung gefunden, vom 21. Juli 2016.
Dort heisst es Ihr Rechtsanwalt hat uns über Ihren Rechtschutzfall informiert. Gern sind wir in dieser Sache für Sie da. Wir übernehmen Rechtsschutzfür die ZUNÄCHST außergerichtliche außergerichtliche Geltendmachung von von Haftpflichtansprüchen. Dafür gelten die mit Ihnen vereinbarten Bedingungen Ihrer Rechtsschutzversicherung. Die Versicherung besteht in diesem Fall für XXX (also für meinen Sohn. Wir haben uns bereits mit Ihrer Rechtsanwaltskanzlei in Verbindung gesetzt und diese über den Umfang des Versicherungsschutzes informiert.

Später im aber wurde uns über des Rechtsanwalt meines Sohnes mitgeteilt, das
Die Rechtsschutzversicherung diesen Fall nicht übernimmt.
Das ist doch ein Widerspruch in sich. Sollte sich die Rechtschutzversicherung weiterhin zu diesem Fall Stellung zu beziehen, wende ich mich an Gericht.

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21.12.2016 | 20:29 Uhr · ReclaBox-Mitglied

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst