27.10.2016 | 08:07 Uhr · 351 Views · von Ingo Rath

elektroheld.de (Kierspe)

Ware bezahlt - keine Lieferung

Wir gehören leider auch zu den geprellten Kunden von elektroheld. Waren im Wert von 1.027,04 Euro bestellt und trotz mehrmaliger Versprechen, dass die Waren jetzt geliefert werden, bis heute keine bekommen. Bestellung ist vom 07.09.2016. Mittlerweile wurden Fristen zur Lieferung gesetzt; der Vertrag wurde auch schon widerrufen - auch hier erfolgte keine Reaktion, außer die Aussage, dass die Waren jetzt geliefert werden.

Gestern habe ich den Erlass eines Mahnbescheides beantragt und die Waren bei einem anderen Händler neu bestellt, damit unser Baufortschritt nicht weiter ins Stocken kommt.

Ich werde ggfls. gegen Herr L. weitere Ansprüche geltend machen, neben den üblichen Verzugszinsen als Folge des Widerrufs, da er sich jetzt im Verzug befindet.

Sollten die Waren wie bei einigen anderen Geschädigten nach mehreren Wochen noch eintreffen, werde ich die Annahme strikt verweigern.

Meine Forderung

Rücküberweisung des per Vorkasse erhaltenen Betrages

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03.11.2016 | 22:04 Uhr · Ingo Rath

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

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11.11.2016 | 07:04 Uhr · Ingo Rath

Mittlerweile wurde ein Mahnbescheid erlassen. Die 2-Wochen-Widerrufsfrist läuft Montag ab. Nach wie vor keine Reaktion. Kommende Woche wird dann somit ein Vollstreckungsbescheid beantragt. Zahlt er dann nicht geht es vor Gericht und es wird richtig teuer für Hr. Lißon. Vielleicht lernt er es auf diese Tour ja, dass man so keine Geschäfte führt.

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16.11.2016 | 09:42 Uhr · Ingo Rath

Da auch auf den Mahnbescheid keine Reaktion folgte ist nun ein Antrag auf einen Vollstreckungsbescheid gestellt worden.
Jetzt MUSS er reagieren.

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25.11.2016 | 14:36 Uhr · Ingo Rath

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

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15.12.2016 | 07:34 Uhr · Ingo Rath

Die zuständige Vollstreckungsbeamtin wurde zwischenzeitlich kontaktiert um den Vollstreckungsbescheid durchzuführen.

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05.01.2017 | 08:14 Uhr · Ingo Rath

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst