29.10.2016 | 15:16 Uhr · 299 Views · von Stephan Lux

Meisterstrom (Köln)

Falsche Abrechnung durch nicht mitgeteilte Preiserhöhung

Meisterstrom sendete uns kürzlich die Endabrechnung. In dieser tauchen 2 Preiserhöhungen auf, die uns beide nicht mitgeteilt wurden. Deswegen konnten wir von unserem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch machen. Wir fordern eine korrekte Endabrechnung zum ursprünglichen Tarif vor den Preiserhöhungen.

Meine Forderung

Abrechnung zu ursprünglichen Tarif vor beiden Preiserhöhungen

Firmenantwort

02.11.2016 | 16:16 Uhr · 365AG

Sehr geehrter Herr Lux,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB@kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung