17.11.2016 | 14:34 Uhr · 679 Views · von Manfred Walker

Wemax GmbH (Halle)

Ortsunkundig

Sehr geehrte Damen und Herrn,

an Hand meines Kennzeichens können Sie doch erkennen, dass ich hier noch ortsunkundig bin. Wären Sie circa eine Stunde später gekommen, wäre das Fahrzeug weg gewesen.

Mein Eintreffen war um circa 19 Uhr und so konnte ich ja auch kein Verbotsschild sehen.

(Dunkelheit)

Aus diesem Grund bitte ich Sie höflich, mir die Strafgebühr zuerlassen. Habe in der Zwischenzeit einen Garagenplatz bekommen und brauche dort nicht mehr parken.

Im übrigen bin ich erst am 09.11.2016 hierher gezogen.

In Erwartung einer positiven Antwort verbleibe ich mit freuindlichem Gruß

Manfred Walker

VS 083618

Meine Forderung

Gebührenerlaß

Firmenantwort

16.12.2016 | 13:51 Uhr · Wemax e.K.

Sehr geehrter Herr Walker,

bei Fragen oder Anliegen können Sie sich jederzeit direkt an unser Büro wenden. Adresse und Telefonnummer stehen auf dem Formular.

Mit freundlichen Grüßen

Wemax GmbH