18.01.2017 | 15:17 Uhr · 1058 Views · von Karacora Musa
HARK GmbH & Co. KG (köln)
Arglisige Täuschung
in köln hat mann uns ein teueren Kamin Verkauft dass angeblich die alte nicht mehr gäbe sondern ein eco kamin vorhanden sei. Daher habe in köln unterschireben nach 1 woche habe ich den normale Kamin (kein eco) bei hark in duisburg gefunden und direkt unterschieben, in der annahme, das eco zuruckzutreten. Jetzt muss ich alle zwei kaufen, weil die Firma meint sie ist im recht, möchte entweder 3500 Euro oder beides kaufen. Nun habe ich heute ein Gerichtstermin.
ergebniss folgt
Meine Forderung
1 kamin zurück
Firmenantwort
19.01.2017 | 09:02 Uhr · Hark GmbH & Co. KG
Sehr geehrte Herr Karacora,
mit Verwunderung nehmen wir Ihre Darstellung zur Kenntnis. Bei der Beratung durch unseren Fachberater wurde zu keiner Zeit über einen Heizeinsatz ohne ECOplus gesprochen. Vielmehr hat der Fachberater Ihnen empfohlen auf den kostenintensiven, wasserführenden Heizeinsatz zu verzichten. Da Sie von einer gelegentlichen Nutzung des Kamins sprachen, hätte ein wasserführender Heizeinsatz keinen Sinn gemacht. So haben Sie sich für einen hocheffizienten Heizeinsatz mit ECOplus-Technik entschieden. Zusätzlich zu dem Kamin haben Sie noch eine komplette Montage beauftragt und die damit einhergehenden Anschlussarbeiten an den Schornstein. Dies haben Sie mit Ihrer Unterschrift bestätigt. Ein Rücktrittsrecht dass zu einer „Stornierung“ berechtigt, ist leider nur bei Haustür- oder Online-Käufen vorhanden. Aus diesem Grund wurde die Stornierung (die erst nach dem Kauf des zweiten Kamins ausgesprochen wurde) abgelehnt.
Bei dem zweiten Kauf wurde von Ihnen ein Heizeinsatz ohne ECOplus-Technik gewünscht und erworben. Zusätzlich wurde auf den Schornsteinanschluss und auf die Montage des Gerätes verzichtet. Dadurch wurde der zweite Kauf wesentlich günstiger. Es handelt sich also nicht um die gleiche Leistung oder das gleiche Produkt – die Preise sind also nicht vergleichbar.
Wir möchten anmerken, dass sich das Gericht unserer Argumentation bereits angeschlossen und den Rechtsstreit zu unseren Gunsten entschieden hat. Bei dem von Ihnen angeführten Gerichtstermin handelt es sich um einen Berufungstermin. Hier steht die Entscheidung noch aus.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kozlowski
Hark GmbH & Co. KG