12.12.2016 | 18:52 Uhr · 247 Views · von ReclaBoxler-5516618

Deutsche Post AG (Bonn)

Inhalt von Einschreiben entwendet

Es kann nicht angehen, dass Einschreiben bei der deutschen Post geöffnet und der Inhalt entwendet wird. Leider werden derartige Vorfälle von der Deutschen Post AG gebilligt, indem sie sich hinter ihren AGB´s verstecken. Erstens ist das Öffnen ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis und zweitens ist das Entwenden des Inhalts Diebstahl und zwar egal, ob es sich dabei um einen Wertgegenstand oder auch nur eine Beilage ohne finanziellen Wert handelt. Derartige Vorfälle sind nicht hinnehmbar.

Meine Forderung

Den Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen, um derartige Vorfälle abzustellen.