25.01.2017 | 16:47 Uhr · 257 Views · von Marcel Breu

Stromio GmbH (Kaarst)

Sonderkündigung aufgrund versteckter Preiserhöhung

Stromio verweigert meine Sonderkündigung zum 01.01.2017. Stromio hätte meines erachtens diese Preiserhöhung mitteilen müssen und mir deutlich ein Sonderkündigungsrecht einräumen müssen. Das ist nicht geschehen und somit habe ich am 15.12.2016 von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht. Stromio will diese Sonderkündigung allerdings nicht akzeptieren und bestätigte mir die Kündigung zum 31.10.17. Stromio beharrt darauf, dass mir kein Sonderkündigungsrecht zusteht und die Erhöhung und weitergabe der EEG-Umlage, KWK, §19 StromNEV, Umlage LAV und Offshore § 17 EnWG ohne Benachrichtigung und Sonderkündigung zu akzeptieren ist, weil es Steuern und hoheitliche Abgaben sind. Auf die Urteile des LG Düsseldorf Az: 14d O 04/15 habe ich hingewiesen (auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist).

Ebenso hat der EuGH so eine Klausel Preise einseitig anheben zu können für nichtig erklärt. Stromio beharrt darauf das, dass Urteil des LG Düsseldorfs noch nicht rechtskräftig ist! Nach der gängigen Rechtsprechung wird auch der BGH dieses Urteil bestätigen falls sich Stromio wirklich traut vor den BGH zu ziehen! . Ich verstehe auch nicht, wie man nach mehreren verlorener Instanzen noch so eine Arroganz als Anbieter haben kann.

Daher fordere ich Sie hiermit nochmal auf meine Sonderkündigung zum 01.01.2017 zu bestätigen.

Meine Forderung

Bestätigung meiner Sonderkündigung zum 01.01.17

Firmenantwort

26.01.2017 | 14:23 Uhr · Stromio GmbH

Sehr geehrter Herr Breu,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH