16.03.2017 | 17:17 Uhr · 721 Views · von Christian Stockert
Jochen Schweizer (München)
Ausgeträumt - jetzt wird abgezockt
Zu Weihnachten bekam ich einen Jochen Schweizer Gutschein geschenkt: Quad Winter Tour. Da der Winter weder in diesem noch um folgenden Jahr mit Schnee gesegnet war, habe ich diesen Gutschein nicht eingelöst. Wie auch, kein Schnee kein Winter, keine Quad Tour. Da ich schon mal auf der Internetseite war wußte ich das man den Gutschein auch verlängern kann, dachte ich - bis zu dem Zeitpunkt wo man mir bei der Telefonberatung sagte das dies nicht möglich wäre.
Auf mein fragen, was man jetzt machen kann, schließlich habe ich bezahlt und keine Leistung erhalten, und auch die Firma Jochen Schweizer mußte keine Rechnung an die Quadfahrer bezahlen, wurde ich weiter verbunden. Alles freundlich, alles perfekt im Ablauf, wie wenn man es täglich hundertmal macht.
Dann war ich in einer extra Abteilung, mit geschulten Konflikt-Profis, die weder auf schwierige Umstände bei der Gutscheineinlösung reagieren, noch auf freundliches Bitten und auch nicht auf Drohungen. Auch meine dreimalige sehr deutliche Aufforderung, das ich Hr. Schweizer persönlich sprechen will wurde sehr cool mit dem Hinweis abgelehnt: "Hr. Schweizer steht für persönlichen Kundenkontakt nicht zur Verfügung, heute nicht, morgen nicht - niemals".
Auf diese Situation ist man bei Jochen Schweizer also perfekt eingestellt, ja Sie ist Teil der Geschäftsidee und wesentliches Element der Gewinnerzielung. Man will Gutscheine verkaufen und keine Erlebnisse und da ist der ersatzlose Ablauf des Gutscheins fest eingeplant.
Betrug kann man das noch nicht nennen, den er hält sich an die Regeln, zumal an die, die er in seinen AGB selbst aufstellt. Trotzdem nenne ich das eine üble Abzocke und kann nur jeden warnen einen Gutschein von dieser Firma zu kaufen.
P. S. Viele der Events könnt Ihr im Internet googeln und zum gleichen Preis oder sogar etwas günstiger direkt beim Veranstalter buchen.
Meine Forderung
Geld zurück
Firmenantwort
22.03.2017 | 14:52 Uhr · Jochen Schweizer GmbH
Guten Tag Herr Stockert,
wir richten uns bezüglich der Gutscheinfrist aus Gründen der Bilanzierungserfordernisse nach der gesetzlichen Verjährungszeit für Leistungsansprüche (§195 BGB). Hierbei nutzen wir im Sinne unserer Kunden den vollen Verjährungszeitraum aus, nämlich 3 Jahre ab Ende des Kaufjahres (effektiv also bis zu 4 Jahre).
Die Zufriedenheit unserer Kunden liegt uns sehr am Herzen und wir sind bei zeitnahen Rückmeldungen grundsätzlich gern zu Kulanzlösungen bereit. Uns ist bewusst, dass immer mal etwas dazwischen kommen kann, daher bieten wir innerhalb der Gültigkeit eine Verlängerung des Gutscheins an. Danach können wir Ihnen leider nicht mehr entgegenkommen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen an dieser Stelle keine positive Auskunft geben können.
Liebe Grüße aus München
Ihr Jochen Schweizer Team