26.01.2017 | 21:55 Uhr · 240 Views · von D. Prochazka
Stromio GmbH (Kaarst)
Stromio bestätigt Kündigung (seingang) nicht
Mit Schreiben vom 16.01.2017 habe ich per Brief an die Stromio GmbH - Kundenservice Postfach 1463 39004 Magdeburg die Inanspruchnahme meines Sonderkündigungsrechts nach § 41 Abs. 3 EnWG nach Preiserhöhung (Schreiben vom 13.01.2017) und damit die Kündigung des bestehenden Stromliefervertrages zum 28.02.2017 mitgeteilt. Weiterhin bat ich um Bestätigung des Kündigungstermins 28.02.2017.
Da auf dieses Schreiben keine Reaktion folgte, handelte ich erneut:
per Einschreiben vom 21.01.2017 sendete ich an die Stromio GmbH - Kundenservice Postfach 1463 39004 Magdeburg erneut die Inanspruchnahme meines Sonderkündigungsrechts nach § 41 Abs. 3 EnWG nach Preiserhöhung (Schreiben vom 13.01.2017) und damit die Kündigung des bestehenden Stromliefervertrages zum 28.02.2017.
Das Einschreiben ist laut Sendungsverfolgung bis heute nicht angenommen worden. Auf den Brief vom 16.01.2017 fehlt aktuell noch jegliche Reaktion.
Meine Forderung
Beendigung des Stromliefervertrags zum 28.02.2017 (und Bestätigung dessen).
Firmenantwort
27.01.2017 | 10:28 Uhr · Stromio GmbH
Sehr geehrter Herr Prochazka,
wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren.
Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH