02.02.2017 | 15:14 Uhr · 283 Views · von Carsten V.

Stromio GmbH (Kaarst)

Arbeitspreis in Abrechnung fehlerhaft

Am 23.01.2017 erhielt ich von der Stromio GmbH meine Schlussrechnung Nr. 300001232455.

Hier wurde ein für das Jahr 2016 ein Arbeitspreis von 0,19609400 Euro/kWh netto zugrunde gelegt. Dies wäre ein Bruttopreis von 23,335186 Euro/kWh.

Vertraglich vereinbart war jedoch ein Arbeitspreis von 22,62 ct/kWh. Dies ist eindeutig nachweisbar.

Auf meine Reklamation per E-Mail wurde bisher leider noch nicht geantwortet. Die SEPA-Lastschrift wurde zum 06.02.2017 avisiert. Da bisher noch keine Korrekturmeldung erfolgte, sehe ich mich dazu gezwungen, diese zu retournieren und den korrekten Betrag zu überweisen.

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AGB § 17 Zahlung, Verzug

Einwände.
gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen gegenüber dem Lieferanten
zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur,
1. soweit die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder.

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Ich denke, dass es sich hier eindeutig um einen offensichtlichen Fehler handelt.

Meine Forderung

Korrektur des Rechnungsbetrages

Firmenantwort

10.02.2017 | 14:10 Uhr · Stromio GmbH

Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH