22.02.2017 | 11:47 Uhr · 199 Views · von Nico Popp
gas.de (Düsseldorf)
Preiserhöhung intransparent
Wie ich kürzlich herausgefunden habe, haben Sie meinen Gastarif zum 1.12.2013 erhöht, obwohl die allgemeinen Gaspreise in dem Zeitraum nicht gestiegen sind. Konkret haben Sie den Arbeitspreis von 5,13 Cent auf 5,54 Cent erhöht und den Grundpreis von 240,89€ auf 260,16€ erhöht. In den Folgejahren ist der Gaspreis um rund 30-40% gefallen. Diese gesunkenen Beschaffungspreise haben Sie entgegen Ihrer AGB nicht weitergegeben.
§6.3 Der Lieferant ist verpflichtet, Preisanpassungen nach billigem Ermessen und der Entwicklung der für die Preisbildung maßgeblichen
Faktoren folgend, durchzuführen. Insbesondere hat der Lieferant dabei steigende oder sinkende Energiebeschaffungskosten sowie
Veränderungen der Kosten für die Netznutzung und Entwicklungen der rechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Wirken sich
Veränderungen der für die Preisbildung maßgeblichen Faktoren im Einzelnen sowohl kostensenkend als auch kostensteigernd aus,
wird der Lieferant die Kostensenkungen mit den Mehrkosten so verrechnen, dass sich beide gleichermaßen auf die Preisänderung
auswirken
Folglich wird Ihr Vorgehen nach dem Prinzip der Billigkeit (§315 BGB) nicht gerecht, wie bereits in diversen Gerichtsurteilen bestätigt. Ferner wurde die Preiserhöhung nicht transparent mitgeteilt. Indem Sie diese lediglich in Ihrem Online-Portal einstellen und zudem textlich so gestalten, dass man nicht eindeutig erkennen kann, dass es um eine Preiserhöhung geht, werden Sie einer transparenten Mitteilung (§ 41 (3) EnWG) nicht gerecht.
Ich fordere Sie daher auf, die durchgeführte Preiserhöhung rückwirkend ab dem 1.12.2013 vollständig zurückzunehmen und mir alle Mehrkosten daraus zu erstatten. Laut meiner Berechnung ergibt sich eine Summe von 221,90€ (0,0041*8509+0,0041*7902+0,0041*9805+0,0041*9105+19,27*4). Weiterhin fordere ich Sie auf, den Preis für das aktuelle Vertragsjahr auf den Ursprungspreis anzupassen. Sollten Sie meiner Forderung nicht nachkommen, werde ich die Schlichtungsstelle Energie einschalten. Darüber hinaus behalte ich mir das Recht offen, eine Billigkeitskontrolle gerichtlich anordnen zu lassen.
Meine Forderung
221,90€
Firmenantwort
23.02.2017 | 14:10 Uhr · Gas.de Versorgungsgesellschaft...
Sehr geehrter Herr Popp,
wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.
Die Mitteilung hinsichtlich der Preisanpassung zum 01.12.2013 datiert vom 27.09.2013 wurde am selbigen Tag per Post versandt.
Da alle bisherigen Schreiben bei Ihnen eingegangen sind und wir auch hinsichtlich, des in Rede stehenden Schreibens keine Postretoure erhalten haben, müssen wir davon ausgehen, dass dieses auch zugestellt wurde.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Preisanpassung gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedigungen mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung bekanntgegeben wurde. Somit bestand Ihr Sonderkündigungsrecht bis zum Wirksamwerden der Preisanpassung. Von Ihrem Kündigungsrecht haben Sie jedoch nicht Gebrauch gemacht und auch ein Widerspruch lag bisher nicht vor.
Aus diesem Grund lehnen wir die Rücknahme der Preisanpassung zum 01.12.2013 sowie die Erstattung des Differenzbetrages vollumfänglich ab.
Freundliche Grüße
Ihre gas.de Versorgungsgesellschaft mbH