27.02.2017 | 11:57 Uhr · 489 Views · von Horst Brodowski
O2 (München)
Fristlose Kündigung wegen Vertragsbruch
- Jeder kleine Betrieb bekommt, wenn er nicht spurt, die Gewerbeerlaubnis entzogen.
- O2/Telefonica weist auf ihren Internetauftritt auf die Aufsichtsbehörde Netzagentur hin.
- Der einfache Verbraucher muss also daraus schliessen, dass hier sogar das Gesetz für O2/Telefonica verändert wurde. Also Lex O2/Telefonica.
Meine Forderung
Fristlose Kündigung entsprechend BGB akzeptieren.