09.03.2017 | 23:06 Uhr · 276 Views · von Lars Kroszewski
E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH (Köln)
CASHBACK (27,- Euro) wird verweigert
Am 02.03.2016 wurde über den Cashback Anbieter SHOOP ein Stromvertrag abgeschlossen (Vertragskontonummer 220200467050).
Die Belieferung mit Strom wurde auch ordnungsgemäß zum 01.05.2016 aufgenommen, leider jedoch das Cashback in Höhe von 27,- Euro verweigert.
Auf Nachfrage bei SHOOP teilte man mir mit, dass nicht SHOOP als Vermittler hinterlegt sei und daher E WIE EINFACH das Cashback nicht ausgezahlt hat.
Es gab aber nie einen anderen Vermittler als SHOOP. Somit ist die Ablehnung des Cashbacks nicht berechtigt.
Meine Forderung
Auszahlung des Cashback in Höhe von 27,- Euro an SHOOP bzw. mich.
Firmenantwort
13.03.2017 | 12:43 Uhr · E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
Sehr geehrter Herr Kroszewski,
wir haben uns Ihr Anliegen angeschaut. Bei uns ist alles reibungslos durchgelaufen, so dass Sie Ihr Geld schnellstmöglich bekommen sollten. Wir klären dies mit SHOOP.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr E WIE EINFACH-Team
Kommentar
15.03.2017 | 17:41 Uhr · Lars Kroszewski
Wurde die Angelegenheit Ihrerseits mit SHOOP schon geklärt?
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18.03.2017 | 23:15 Uhr · Lars Kroszewski
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Kommentar
21.03.2017 | 18:19 Uhr · Lars Kroszewski
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28.03.2017 | 20:22 Uhr · Lars Kroszewski
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11.04.2017 | 22:13 Uhr · Lars Kroszewski
Kommentar
29.04.2017 | 08:46 Uhr · Lars Kroszewski
Diskussion
27.10.2017 | 10:12 Uhr
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.