12.03.2017 | 12:16 Uhr · 500 Views · von Tatjana Gums

CHECK24 Vergleichsportal

Garantiefall abgelehnt

Ich habe bei Check 24 eine Jawbone Up3 gekauft. Beim ersten Gerät ist der Fehler bereits nach einem Monat aufgetreten, daraufhin wurde das Gerät problemlos von Jawbone ausgetauscht. Beim neuen Gerät haben die Störungen erneut nach 3 Monaten begonnen. Daraufhinhabe ich mehrmals vergeblich den Support kontaktiert. Im Dezember 2017 habe ich mich dann an Check´24 gewendet. Das Gerät wurde im Februar eingeschickt. Mein Garantiefall wurde mit folgende begründung abgelehnt:

1.Band mechanisch beschädigt - es ist mehrfach belegt dass das Band bei der Jawbone zu rissen neigt.

2. Ladekontakte verrostet - was daran ist bitte KEIN Garantiefall? Wie sollte ich das verursacht haben? Die Jawbone ist laut Produktbeschreibung spritzwassergeschützt. Das ist eindeutig ein Materialfehler.

Ausserdem kann ich nicht nachvollziehen warum das Gerät trotz verrosteten Ladekontakten auf 100 Prozent laden kann. Es funktioniert keine Synchronisierung mit der App. Das deutet für mich auf einen technischen Fehler hin.

Als Antwort habe ich von Check 24 folgende Nachricht bekommen:

Auf den bei uns gekauften Artikel haben Sie die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten. Tritt dabei ein Mangel innerhalb der 6 Monate ein, sind wir als Händler verpflichtet die Reparatur für Sie abzuwickeln und Sie können den Artikel gerne an unsere Zentrale in Grafenau senden. Ab dem 7. Monat besagt das Gewährleistungsrecht, dass der Kunde nachweisen muss, dass der Fehler innerhalb der ersten 6 Monate bereits aufgetreten ist (Umkehr der Beweislast).

Ich kann schriftlich Nachweisen, dass ich bereits nach 3 Monaten mehrfach versucht haben das Gerät zu Reklamieren.

Als Antwort bekomme ich nun:

Ja, der reklamierte Schaden fällt nicht unter die Gewährleistung des Herstellers, daher wurde dieser abgelehnt.

Meine Forderung

Austausch des Gerätes bzw. Reparatur

Firmenantwort

17.03.2017 | 16:11 Uhr · CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrte Frau Gums,

wir bedauern sehr, dass Ihr Artikel einen Defekt hat.

Sicherlich können wir verstehen, dass Sie verärgert sind. Auf die Ablehnung des Herstellers haben wir jedoch keinen Einfluss. Es wurde ein Schaden festgestellt, den der Hersteller unter Beschädigungen durch Eigenverschulden gestuft hat.

Ein Materialfehler wurde ausgeschossen, daher wurde die Garantieabwicklung abgelehnt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr CHECK24 Team