15.03.2017 | 14:52 Uhr · 985 Views · von K. Martens

E.on (Landshut)

Durch Ablesefehler Nachberechnung von Strom über 7 Jahre

Durch einen Ablesefehler der von EON beauftragten Firma AVACON wurden seit 2009 falsche Rechnungen gestellt.

Nachdem auf Ablesung durch den Kunden umgestellt wurde ist dieser Fehler aufgefallen und die Rechnungen von 2009 an (7 Stück) wurden korrigiert. Es steht eine Forderung von 36.000€.

Nach §18 ABS 2 StromGVV darf eine Nachberechnung längstens über drei Jahre erfolgen.

Mehrfache Anschreiben an Eon führten zu keinem Ergebnis, nicht mal zu einer ordentlichen Stellungnahme lässt man sich herab.

Meine Forderung

Korrektur der Abschlussrechnung unter Berücksichtigung nach §18 ABS 2 StromGVV

Firmenantwort

15.03.2017 | 14:52 Uhr · E.ON Energie Deutschland GmbH

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

es tut uns leid, dass Sie verärgert sind. Das war nicht unsere Absicht.

Gern prüfen wir Ihre Rechnungen und melden uns in den nächsten Tagen bei Ihnen. Bis dahin bitten wir Sie um ein wenig Geduld.

Herzlichen Dank!

Freundliche Grüße

E.ON Energie Deutschland GmbH