24.03.2017 | 06:50 Uhr · 276 Views · von D. Patera

Stromio (Kaarst)

Stromio erkennt Kündigung per Fax nicht an!

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Bestätigung des Zugangs des Kündigungsschreibens, welches an Sie per Fax bzw. E-Mail gesendet wurde.

Ich weise die Unwirksamkeit der Kündigung zurück und verweise auf das BGH Urteil vom 14.07.2016 (BGH, Urteil vom 14.07.2016, Az. III ZR 387/15).

Ein Schriftform-Zwang in den AGB ist demnach unwirksam!

Ich bitte Sie daher meine Kündigung wie beantragt zu akzeptieren & zu bestätigen.

Wenn Sie meine Kündigung weiterhin nicht akzeptieren werden wir uns:

1. An die Verbraucherzentralen wenden, die die o. g. Klage geführt haben.

2. Den uns entstandenen Schaden, dass wir den Anbieter aus o. g. Gründen nicht wechseln konnten, per Anwalt geltend machen.

Wir hoffen auf positiven Bescheid Ihrerseits und verbleiben bis dahin

mit freundlichen Grüßen.

D. Patera

P. S. Als Zeichen meines guten Willens schicke ich Ihnen mein Kündigungsschreiben nochmals per Einschreiben zu.

Die meinerseits eingehaltene Kündigungsfrist bleibt selbstverständlich erhalten.

Um weitere Probleme zu vermeiden, bitte ich um sofortige Bestätigung meiner Kündigung.

Meine Forderung

Ich Bitte um sofortige Bestätigung meiner Kündigung!

Firmenantwort

27.03.2017 | 06:23 Uhr · Stromio GmbH

Sehr geehrter Kunde,

Wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

Kommentar

24.03.2017 | 19:08 Uhr · D. Patera

Eine Rückmeldung von Stromio ist erfolgt. Die Kündigung wurde bestätigt. Allerdings werde ich diese Beschwerde erst als erledigt bestätigen, wenn alle Zusagen (Kündigung 30.04.17, Gutschrift etc.) eingehalten werden!

Kommentar

30.03.2017 | 08:09 Uhr · D. Patera

Erst mit Zusendung der Endabrechnung werde ich den Fall schließen, damit zu prüfen ist ob alle vertraglichen Versprechen eingehalten wurden.

Kommentar

06.04.2017 | 19:44 Uhr · D. Patera

Erst mit der Endabrechnung werde ich den Fall abschließen.